Neues Gesetz erschwert Tierschutz-Arbeit enorm

Tierschutz Sonne-Vereinsvorstand Iris Hafele mit zwei ihrer Schützlinge aus Serbien
  • Tierschutz Sonne-Vereinsvorstand Iris Hafele mit zwei ihrer Schützlinge aus Serbien
  • hochgeladen von Vanessa Pichler

MOOSBURG (vp). "Es ist wirklich Horror." - So beschreibt Iris Hafele von Tierschutz Sonne mit Sitz in Moosburg stellvertretend für viele, die Tiere retten und weitervermitteln, die momentane Situation. Denn laut dem neuen Tierschutzgesetz dürfen Vereine, die kein Tierheim in Österreich betreiben, ihre Schützlinge nicht mehr im Internet anbieten.  

Veränderung im Land

Tierschutz Sonne besteht seit 2012 und wurde von engagierten Privatpersonen gegründet. Der gemeinnützige Verein unterstützt Projekte (z. B. Tierasyle in Serbien), um deren Fortbestand vor Ort zu sichern. Da geht es etwa um Stationen für Hunde, die aus der Tötung geholt, ausgesetzt oder misshandelt bzw. verletzt auf der Straße gefunden wurden. Man organisiert mit Partnern die Grundversorgung der Tiere, bietet Kastrationen an und versucht hauptsächlich, die Situation im Land zu verbessern.
Manche Hunde werden auch nach Österreich vermittelt, allerdings keine Welpen und auch nur dann, wenn der Hund hier ein fixes Zuhause bekommt. Bis dahin kommt es auch vor, dass Vereinsmitglieder Hunde in Pflege haben. Den neuen Besitzer betreut der Verein umfangreich weiter.
Hafele: "In erster Linie geht es uns nicht um die Vermittlung, sondern um die Veränderung im Land - und die braucht eben Zeit. Wir kastrieren wie wahnsinnig, doch natürlich kommen immer Hunde nach. Kann ich keinen mehr vermitteln, kollabiert das System."

Kein Risiko

Bisher nutzte Tierschutz Sonne mehrere Online-Plattformen, die eigene Homepage und Facebook-Seite zur Vermittlung. Das geht jetzt nicht mehr. In stundenlanger Arbeit musste Tierschutz Sonne die eigene Homepage komplett umbauen, Inserate so umschreiben, dass sie nur eine reine Wesensbeschreibung der Hunde darstellen, bzw. Inserate auf anderen Plattformen löschen. Hafele: "Es heißt zwar, dass noch nicht gestraft wird, aber das riskieren wir nicht. Wir spielen nicht mit Spendengeldern." Rund 50 Pflegehunde sind derzeit in der Vermittlung, fünf davon warten bereits auf Pflegestellen in Österreich, die nur mehr via Mundpropaganda weitervermittelt werden können. "Es bewegt sich aber nichts."

Übergangsfrist

Für das neue Gesetz gibt es eine Übergangsfrist bis 1. Juli 2018, Hafele hat bereits dafür angesucht, aber noch keine Antwort erhalten. "Die Frist ist umsonst. Es verschiebt sich das Problem nur auf nächstes Jahr." Der Hauptgrund der neuen Regelung sei das Bestreben, dem illegalen Welpenhandel entgegenzuwirken. "Das geht aber komplett am Ziel vorbei, wenn Tierhandlungen weiter inserieren und verkaufen dürfen. Auch für Vereine aus Nachbarländern ist das in Österreich möglich", entgegnet Hafele. Die würden sicher nicht schlecht arbeiten, jedoch gibt es für neue Besitzer bei Fragen oder Problemen keinen Ansprechpartner in Österreich. 

Hoffnung bleibt

Mittlerweile hat sich eine Arbeitsgruppe verschiedener Tierschutzvereine gebildet, auch der Wiener Tierschutzverein als größtes Tierheim Österreichs hat sich auf die Seite der kleinen Vereine gestellt, die den größeren Häusern naturgemäß viel Arbeit abnehmen. 
Das Ziel: Das Gesetz zurückzuändern bzw. - wie es ursprünglich geplant war - Tierschutzvereine von diesen neuen Regelungen auszunehmen, so Hafele. "Wir geben die Hoffnung nicht auf. Momentan hängen wir in der Warteschleife, wissen nicht, wie es weitergehen soll. Ich möchte, dass Vereine wir wir arbeiten dürfen und keine Grauzonen finden müssen, um dies zu tun."
Trotz aller Bestrebungen mache es den Anschein, man wolle den Auslandstierschutz nochmal extra ausgrenzen. "Wird er das Bauernopfer sein?", fragt sich die Tierschützerin.

Zum neuen Tierschutzgesetz

- Neu geregelt wurde das öffentliche Verkaufen und Anbieten von Tieren (z. B. im Internet, via Zeitungsinserat).
- Personen und Organisationen (z. B. Tierschutzvereine) benötigen eine behördliche "Bewilligung zur Tierhaltung", um Tiere öffentlich anzubieten. Ausgenommen sind Tierheime, Zoohandlungen, Halter von landwirtschaftlichen Nutztieren und behördlich gemeldete Züchter. 
- Für die Ausstellung der "Bewilligung zur Tierhaltung" benötigt man u. a. eine Betriebsstätte und ausreichend qualifiziertes Personal.

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