Sozialhilfe – Vorsicht Regressansprüche

Das traditionelle Familienbild: Vater, Mutter, Kind, Hund ...
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Beratung beim Notar schützt vor unangenehmen Überraschungen.

Die Österreicher werden immer älter. Das heißt auch: Immer mehr Menschen leben immer länger in Senioren- und Pflegeheimen. Und das ist teuer. Die Sozialhilfe springt zwar ein, damit Betreuung und Pflege für alle leistbar ist. Aber erst, wenn Einkommen und Vermögen nicht mehr ausreichen. Angehörige können seit Ende 2008 aufatmen. Sie sind nicht mehr der Sozialhilfe gegenüber regresspflichtig. Sehr wohl aber unter Umständen unterhaltspflichtig. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann über sein Vermögen, sein Haus oder seine Wohnung selbst bestimmen. Ein Notar hilft dabei.

Rund 1.500 bis 3.100 Euro pro Monat kostet in Österreich ein Platz in einem öffentlichen Pflegeheim. In privaten Häusern noch mehr. Das ist deutlich mehr als die meisten an Pension beziehen. Das staatliche Pflegegeld hilft hier nur marginal. Um die Kosten zu decken, werden das Einkommen und das Vermögen herangezogen. Das betrifft neben dem Barvermögen auch Wertpapiere, Immobilen und Grundstücke. Den Heimbewohnern bleibt ein Taschengeld von 20 % ihrer Pension, Weihnachts- und Urlaubsgeld, ein Teil des Pflegegelds sowie ein Freibetrag.

Angehörige – bitte zahlen?
Wenn Einkommen und Vermögen nicht mehr ausreichen, übernimmt die Sozialhilfe die Differenz. Vorerst. Denn sie prüft, ob es nicht unterhaltspflichtige Ehepartner gibt bzw. stellt Regressansprüche an diese. Wie hoch dieser Beitrag ist, richtet sich nach dem Einkommen und nach dem Bundesland. In Wien holt sich der Sozialhilfeträger von Ehepartnern 30 % der Bemessensgrundlage, im Burgenland, Oberösterreich und Kärnten sind es zwischen 33 und 35 %, in Tirol 33 %, in Salzburg 35 – 40 % und in Vorarlberg sogar 40 %. Nur in Niederösterreich und der Steiermark gibt es keine Ersatzpflicht für Ehepartner. Die Regresspflicht für Kinder dagegen ist in ganz Österreich Ende 2008 gefallen. Dennoch heißt es bei Erbschaften aufpassen. „Wenn ein Ehepaar keine Kinder hat und einer der Partner stirbt, dann steht den Eltern der Pflichtteil zu. Leben diese in einem Heim und beziehen Sozialhilfe, dann fordert die Sozialhilfe das Erbe ein“, sagt Dr. Peter Zdesar, Präsident der Notariatskammer für Kärnten und Notar in Villach.

Rechtzeitige Planung hilft
Wer nichts hat, kann nicht zur Kassa gebeten werden. Das denken wohl viele und verschenken auch deshalb schon zu Lebzeiten Sparbücher und anderes Vermögen. Aber: Wer erst kurz vor dem Eintritt ins Altersheim alles verschenkt, entzieht sein Vermögen dadurch nicht dem Zugriff des Sozialhilfeträgers. Umso wichtiger ist rechtzeitige und professionelle Rechtsberatung durch einen Notar. Dieser hilft, alle Vermögensangelegenheiten in Ruhe zu regeln. „Vielen Schenkern ist die Tragweite ihres Geschenks gar nicht klar“, erzählt Notar Zdesar. Denn Geschenkt ist geschenkt - und kann nur in seltenen Fällen angefochten werden. Schmuck, Geld und andere bewegliche Güter gehen mit der Übergabe in den Besitz des Beschenkten über. Wird das Geschenk nicht unmittelbar übergeben – egal ob es sich dabei um ein Sparbuch ein Grundstück oder eine Wohnung handelt, dann gilt die Schenkung nur, wenn sie mit einem Notariatsakt besiegelt wurde.

Vorsicht – Regressansprüche und Anfechtung
„Wer etwas schenken möchte, sollte auch wissen, dass die Schenkung angefochten werden kann, insbesondere wenn zum Zeitpunkt der Schenkung bereits Schulden anhängig sind“, erklärt Peter Zdesar, „vor allem die öffentliche Hand macht davon Gebrauch, wenn der Schenker in späterer Folge Sozialhilfe, Mietbeihilfe oder Pflegeheimkosten erhält. In diesem Fall muss der Beschenkte diese Beihilfe anteilig ersetzen.“ Dabei geht die Sozialhilfe in der Regel von einem fiktiven Zinssatz des Schenkungswertes aus, der den eigenen Mitteln des Schenkers zugerechnet wird. Je nach Bundesland kann der Sozialhilfeträger zwischen drei und fünf Jahre auf den Schenkungswert zurückgreifen. In Niederösterreich sind davon Geschenke betroffen, die mehr wert sind als 5.125,50 Euro (drei Mal der Richtsatz für Alleinstehende) und die innerhalb der letzten drei Jahre vor Beginn der Hilfeleistung übertragen wurden.

Wohnrechte und Veräußerungsverbote
Schutz vor einem Notverkauf von Haus oder Wohnung bieten Wohnungsrechte für Ehepartner und Kinder, sowie Belastungs- und Veräußerungsverbote zugunsten dieser. „Beides sollte unbedingt im Grundbuch eingetragen werden“, rät Notar Zdesar. Denn in Oberösterreich, wie in vielen Bundesländern auch, lassen sich die Sozialhilfeträger Sicherstellungen im Grundbuch eintragen, wenn die Heimkosten nicht beglichen werden können. Wenn das Haus später – zumeist nach dem Ableben des Pflegebedürftigen verkauft wird, müssen aus dem Verkaufspreis die Schulden bei der Sozialhilfe abgedeckt werden. Ein Belastungs- und Veräußerungsverbot gilt aber auch gegenüber künftigen Käufern.

Nicht vergessen: Schenkungsmeldung
Seit August 2008 müssen wertvolle Geschenke an das Finanzamt gemeldet werden. So soll verhindert werden, dass mit Hilfe von Geschenken andere Steuern, wie die Umsatzsteuer umgangen wird. Die Meldepflicht beginnt, sobald ein bestimmter Betrag – 15.000 Euro für Nichtangehörige innerhalb von fünf Jahren und 50.000 Euro für Angehörige innerhalb eines Jahres – überschritten wird. Wurde die Schenkung etwa über einen Notar abgewickelt, dann erledigt dieser die Meldung. Sonst müssen sich Schenker und Beschenkter grundsätzlich selbst darum kümmern. Aber auch in diesen Fällen kann die Schenkungsmeldung bequem bei einem Notar oder Steuerberater erfolgen, da diese online direkt an das Finanzamt melden. Wer die Fristen für die abgaberechtliche Anzeige verabsäumt, hat innerhalb eines Jahres noch die Möglichkeit einer Selbstanzeige. Sonst wird die Nichtmeldung mit Geldstrafen bis zu zehn Prozent des Geschenkwertes geahndet.

Rechtsberatung bei einem Notar schützt
Die 489 Notarinnen und Notare in Österreich bieten Rechtsberatung, Vertragserrichtung, Beurkundung und Registrierung im Urkundenarchiv aus einer Hand. Ihre Schwerpunkte sind Familien-, Erb-, Immobilien- und Unternehmensrecht. Ein erstes Beratungsgespräch ist bei jedem österreichischen Notar kostenlos. Einen Notar in Ihrer Nähe finden Sie unter www.notar.at.

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