Durchfahrt verboten: Schüttau und Kuchelauer Hafenstraße sind nun Fahrradstraße
Das Durchfahren in der Wiener Schüttau und der Kuchelauer Hafenstraße ist nun gar nicht mehr erlaubt.
KLOSTERNEUBURG (mp). Um Radfahren auf einer wichtigen Radverbindung komfortabler und sicherer zu machen, wurde auf einem Teilstück der Kuchelauer Hafenstraße im April 2013 die erste Fahrradstraße Österreichs eingerichtet, deren nördliches Ende beim Bahnübergang bei der Wiener Schüttau liegt.
Keine Durchfahrt
Auf einer Fahrradstraße ist mit dem Auto nur das Zu- und Abfahren erlaubt, bis zu diesem Knotenpunkt beziehungsweise von Wien kommend ab diesem Knotenpunkt war das Fahren bislang erlaubt. Die Klosterneuburgerin Brigitta Achter machte Montag vergangener Woche jedoch andere Erfahrungen. "Ich kam von Wien und bin vor der Avanti Richtung Forstinger und Obi abgebogen. Ein Schild hätte ich nicht gesehen, ich war auch nicht das einzige Auto. Da hielten mich Polizisten auf und ich musste 30 Euro Strafe zahlen, weil das hier angeblich eine Fahrradstraße sei. Ich finde es nicht okay, dass sich die Stadt Wien hier auf Kosten der Klosterneuburger ein Körberlgeld verdient", so die Klosterneuburgerin verägert.
Ende ist Inkustraße
Dass die Unternehmen "in dem Grätzl" – gemeint ist das Klosterneuburger Industrieviertel – dort drauf zahlen, wie Achter bemerkte, führte bereits damals beim ehemaligen Wirtschaftskammerpräsidenten Walter Platteter zu Ärger. „Wir werden uns vehement dagegen wehren“, zeigt sich der WKO-Obmann 2014 kämpferisch gegenüber der NÖN.
Vier Jahre später scheint der Kampf nun allerdings verloren, denn seit etwa einem Monat, wie der Kommandant der Polizeiinspektion Wien-Nussdorfer Platz, Josef Reither erklärte, ist auch das letzte Stück der Wiener Schüttau und der Kuchelauer Hafenstraße jetzt eine Fahrradstraße. "Das absolute Ende der Durchfahrt ist nun die Inkustraße. Ab dort ist kein Durchfahren mehr erlaubt, nur noch das Zufahren. Auf beiden Seiten gibt es auch schon Straßenschilder. Bis alle Pflasterungen und baulichen Errichtungen dort abgeschlossen sind, habe ich jedoch ein Abkommen mit meinen Beamten, dass wir noch keine Strafen verhängen, sondern die Leute erst daran gewöhnen. Wir sind nicht die einzigen, die dort stehen", so der Beamte.
Die Stadtgemeinde Klosterneuburg ist nicht begeistert über die Neuerung. "Wir waren eigentlich immer dagegen und es ist auch nicht in unserem Sinn", so Gabriele Schuh-Edelmann der Stadtgemeinde Klosterneuburg.
ZUR SACHE:
Im Industrieviertel und bis zur Inkustraße ist die Durchfahrt auf den Straßen erlaubt, ab dem Ende der Inkustraße ist nur noch das Zu- und Abfahren gesetzlich erlaubt. Die nächste Zufahrtsmöglichkeit zum Industrieviertel gibt es beim Kreisverkehr bei der Aufeldgasse (Umfahrungstraße).
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