Vorübergehende Einstellung der ersten anwaltlichen Auskunft
Die kostenlose erste anwaltliche Auskunft in den Rechtsanwaltskammern wird beginnend mit November 2015 vorübergehend weitgehend eingestellt.
Der österreichische Rechtsanwaltskammertag informierte kürzlich darüber, dass die kostenlose erste anwaltliche Auskunft in den Rechtsanwaltskammern österreichweit vorübergehend eingestellt wird. Der Grund dafür liegt im Umstand, dass die Tarife des Rechtsanwaltstarifgesetzes, die den Entlohnungsanspruch der Rechtsanwälte bestimmen, seit dem Jahr 2008 nicht mehr wertangepasst wurden, wenngleich seit der letzten Inflationsanpassung des Anwaltshonorars eine Geldentwertung von rund 15 Prozent eingetreten ist.
Hiervon abweichend wird die erste anwaltliche Auskunft in Niederösterreich aus organisatorischen Gründen und infolge der hohen Anfragen von Bürgern vorübergehend aufrecht erhalten.
Nähere Informationen über die erste anwaltliche Auskunft finden sich auf der Website der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich. In Klosterneuburg wird beratungsbedürftigen Bürgern jeden ersten Donnerstag im Monat unentgeltlich Auskunft von Anwälten erteilt, etwa von der Rechtsanwaltskanzlei Schmelz.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.