Es ist soweit – die DSGVO tritt in Kraft

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Mit dem heutigen Tag, dem 25.5.2018, beginnt datenschutzrechtlich in der EU eine neue Zeitrechnung: die EU-Datenschutz-Verordnung DSGVO tritt in Kraft. Zeit für ein paar Fakten…

Viel wurde gerade in den letzten Wochen und Monaten dazu kommuniziert – fast jeden Tag fand sich ein Beitrag darüber in den Medien. Leider, wie so oft, mit irreführenden Informationen. Wir durften in den letzten Monaten unzählige Unternehmen – vom EPU bis hin zu mittelständischen Unternehmen, Vereinen und Organisationen – bei ihren datenschutzrechtlichen Vorbereitungen unterstützen. In diesem Zusammenhang wurden an die100 Schulungen und Seminare abgehalten und tausende Beratungsstunden absolviert.

Besonders freut uns hierbei, dass der praktische und pragmatische Ansatz, den wir stets verwenden, besonders geschätzt wird. „Nicht Angst schüren, sondern Sensibilisieren, Aufklären und an der Lösung arbeiten war, ist und bleibt unsere Devise – das ist wohl auch ein Grund, warum unsere Mandanten unsere Arbeit schätzen”, so Rechtsanwältin Nina Ollinger, die das DSGVO-Paket stets in Zusammenarbeit mit dem zertifizierten Datenschutzbeauftragten, Unternehmensberater Thomas Ollinger, anbietet. “Unser Angebot ist insofern einzigartig, als es sowohl die rechtlichen Aspekte wie AGB, Datenschutzerklärung und Vertragsergänzungen gleichermaßen professionell umfasst wie das projekt- und prozessorientierte Erstellen des Verarbeitungsverzeichnisses”, ergänzt der Datenschutz-Experte.

Umso spannender waren die Erlebnisse, die die beiden im Rahmen ihres Datenschutz-Einsatzes bislang sammeln durften. Der Beginn des neuen Datenschutz-Regimes ist ein guter Zeitpunkt, um darüber zu reflektieren.

Die Regierung hat ja nun die DSGVO entschärft und angewiesen, dass nicht gestraft werden darf. Bin ich, der nun vorbereitet ist, der Depp?

Das kommt darauf an. Fakt ist, dass die Datenschutzbehörde eine weisungsfreie Behörde, die auch die innerdienstlichen Aufgaben selbständig ordnet, ist. So gesehen würde selbst eine Anweisung des zuständigen Ministeriums (BM für Justiz) ins Leere laufen. Unabhängig davon wird die Zeit zeigen, ob Beschlüsse der österreichischen Regierung den Spielraum der DSGVO nutzen oder sie überschreiten und somit europarechtswidrig sind.

Alle Dienstleister, die ich zwecks Auftragsverarbeitervertrag kontaktiere, erklären mir, sie seien gemeinsam Verantwortliche und brauchen demnach keinen Auftragsverarbeitervertrag. Stimmt das?

Wohl eher nicht. Es gibt Ausnahmen, wie im Fall von Anwälten, Banken und Behörden – Ihrem IT-Dienstleister, der dies behauptet, würden wir eine DSGVO-Nachschulung nahe legen.

Ich habe von einer Facebook-Gruppe eine PN erhalten, in der ich aufgefordert werde, mittels einer Nachricht zuzustimmen, sonst werde ich ausgeschlossen. Das ist laut DSGVO notwendig, meinen die Administratoren.

Wie bei kaum einer anderen EU-Regelung waren die letzten Wochen von Panikmache und Falschmeldungen geprägt. Diese gehört definit dazu. Diese „Disclaimer”, wie sie derzeit von vielen Gruppeninhabern und Seitenbetreibern gepostet werden, sind ohne jegliche Wirkung, da man auf einer Facebook-Seite oder Gruppe selbst nicht in der Rolle des Betreibers ist. Man ist für die technische Umsetzung weder verantwortlich, noch hat man überhaupt eine Möglichkeit, diese zu beeinflussen.

Fakt ist jedoch, dass viele Unternehmen noch weit entfernt sind, vorbereitet zu sein, wie auch die u.a. Grafik von bitkom zeigt. Dies wiederum halten wir für ziemlich riskant. Ohne in Panik zu verfallen: werden Sie aktiv, denn die Haftung für Versäumnisse hat jeder Unternehmer, unabhängig von der Berichterstattung in den Medien. Informieren Sie sich, zum Beispiel bei der WKO, die online ein reichhaltiges Spektrum an Informationen bereithält, oder lassen Sie sich beraten. Gerne stehen auch wir für Sie zur Verfügung – kontaktieren Sie uns für ein Status-Gespräch und, daraus resultierend, Ihr individuelles DGVO-Paket . Mehr Infos auf https://www.ra-ollinger.at

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