Zweitwohnsitzer bald ohne zweite Stimme
Können sie einen ordentlichen Wohnsitz nachweisen, dann dürfen Zweitwohnsitzer auch weiterhin bei Landtags- oder Gemeinderatswahlen ihre Stimme abgeben. Die Entscheidung liegt beim Bürgermeister.
BEZIRK KORNEUBURG. Bislang dürfen Zweitwohnsitzer in all jenen Orten an der Gemeinderatswahl teilnehmen, an denen sie gemeldet sind. Und auch Wiener dürfen den NÖ Landtag wählen, wenn sie hier ein Haus besitzen. Doch das könnte sich nun ändern. Künftig muss man den "wirtschaftlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Mittelpunkt" seines Lebens in Niederösterreich haben, um hier seine Stimme abgeben zu dürfen. Die Krux dabei: Am Ende entscheidet der Bürgermeister, denn zwangläufig ist das Stimmrecht nicht weg. Die Bezirksblätter haben sich das Prozedere am Beispiel der Marktgemeinde Langenzersdorf einmal angesehen.
Probleme beim "richtigen" Ausfüllen
Warum ausgerechnet Langenzersdorf? Weil es hier mit 24,4 Prozent (Stand 2015) die größte Dichte an Zweitwohnsitzen im ganzen Bezirk gibt. Wie also handhabt man das Prozedere nun in der Hanakgemeinde?
"Wir haben bereits Ende Juli das sogenannte Wählerevidenzblatt an die Zweitwohnsitzer geschickt", erklärt Bürgermeister Andreas Arbesser. Man hat sich dazu entschieden, den Brief an den Hauptwohnsitz der Betroffenen zu senden, damit dieser auch nicht verloren geht. "Binnen sechs Wochen sollte das ausgefüllte Blatt zurückgeschickt werden. Schon jetzt sind einige bei uns angekommen", erzählt Amtsleiter-Stellvertreterin Elisabeth Lux.
Doch schon beim Ausfüllen des Wählerevidenzblattes kommt es zu Problemen, wie Regina Kaintz-Schalko vom Bürgerservice weiß. Einige Zweitwohnsitzer haben nämlich schon ihren Rat gesucht. "Manche verstehen die Fragestellung nicht, die, wenn man sich nicht wirklich eingehend mit der Materie beschäftigt, auch wirklich nicht sehr klar ist."
Was passiert also mit den Blättern, die entweder falsch ausgefüllt sind oder erst gar nicht retourniert werden? Denn eigentlich sollte die ganze Angelegenheit bis 30. September erledigt sein, eine sehr kurze Zeitspanne für den großen Aufwand. "Wir werden versuchen, Nachforschungen anzustellen", erklärt Lux. Man könnte sich zum Beispiel den Wasserverbrauch der betroffenen Person anschauen und darauf auf die Aufenthaltsdauer in der Marktgemeinde schließen. So ganz klar ist man sich darüber aber jedoch noch nicht.
"Klare Richtlinien fehlen"
Und nach welchen Kriterien wird Bürgermeister Andreas Arbesser dann entscheiden, wer von den Zweitwohnsitzern weiterhin wählen darf oder nicht? "Um ehrlich zu sein, weiß ich das noch nicht. Es gibt keine klaren Richtlinien, keine Grundlage, auf Basis derer man entscheiden könnte, das finde ich absolut bedenklich", kritisiert Arbesser.
Unklar ist für den Orts-Chef auch, ob man jene, die auf den Brief der Gemeinde nicht reagieren, einfach so aus dem Wählerverzeichnis streichen kann. "Meiner Meinung nach nicht, denn es gibt keinerlei verbindliche Vorschrift." Zwar hat das Land Niederösterreich im Zuge der Schulung der Gemeindebediensteten einen Kriterienkatalog versprochen, nur ist dieser bis dato nicht in den Gemeindeämtern eingelangt.
Datenschutz?
Neben viel Zeit und Nerven, kostet es der Gemeinde momentan viel Energie, die vielen Fragen der Langenzersdorfer Zweitwohnsitzer zu beantworten. "Viele fragen mich, was eigentlich mit den Daten passiert, die sie der Gemeinde freiwillig zur Verfügung stellen. Leider muss ich den Leuten dann sagen, dass ich das selber nicht weiß", gesteht Arbesser, der die Sorge der Menschen in Sachen Datenschutz sehr gut verstehen kann.
"Ein Murks"
Kritik an der Neuregelung des Zweitwohnsitzer-Wahlrechtes kommt auch von den GRÜNEN. Für Stadträtin Elisabeth Kerschbaum ist es keine "saubere Lösunung von Problemen, die wir schon lange kennen". Denn es seien Vorkommnisse von vergangenen Wahlen bekannt, bei denen Leute in Häusern zweitwohnsitzgemeldet waren, die dort aber nie gelebt haben. "Im Prinzip war es vorher schon ein Murks, jetzt ist es ein viel schlimmerer."
Kerschbaum hätte sich eine klare Lösung erwartet: "Entweder sind alle Zweitwohnsitzer allgemein berechtigt zu wählen oder keiner. Aber gerade in der Ferienzeit darauf zu hoffen, dass die Zweitwohnsitzer einen Fragebogen ausfüllen, diesen dann auch zurückschicken und wenn sie es nicht tun, ist eh alles wie bisher… – eigentlich ist jetzt alles viel unklarer als vorher."
Zur Sache: Im Bezirk Korneuburg sind 13.544 Zweitwohnsitze gemeldet. Die meisten Zweitwohnsitzer gibt es mit 24,4 Prozent in Langenzersdorf, die wenigsten hat Hausleiten mit 12,6 Prozent. In ganz Niederösterreich gibt es 317.540 gemeldete Zweitwohnsitze.
Übrigens gibt es nur zwei Bundesländer, in denen auch die gemeldeten Zweitwohnsitzer wahlberechtigt sind: Niederösterreich (seit 1981) und Burgenland.
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