Bayerische Grenzpolizei: Ohne Pass kostet Einreise bis zu 55 Euro Verwarngeld

Kontrollen am ehemaligen Grenzübergang Niederndorf-Oberaudorf | Foto: Symbolfoto: Noggler
  • Kontrollen am ehemaligen Grenzübergang Niederndorf-Oberaudorf
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TIROL/BAYERN (nos). Nachdem neben der Bundespolizei nun auch die Bayerische Grenzpolizei zur Einreisekontrolle nach Bayern aus Österreich an der Staatsgrenze aktiv ist, haben wir jenseits der Grenze nachgefragt, mit welchen Konsequenzen Tiroler rechnen müssen, falls sie bei einer Einreise nach Bayern keine gültigen Reisedokumente mit sich führen. Stefan Steinleitner, Polizeioberrat in der Direktion der "Bayerischen Grenzpolizei" in Passau, hat den BEZIRKSBLÄTTERN die Fragen zur Praxis der Grenzkontrollen bei der Einreise nach Bayern beantwortet.

BEZIRKSBLÄTTER: Welche von der Republik Österreich ausgestellten Lichtbildausweise akzeptiert die Polizei in Bayern beim Grenzübertritt als Reisedokumente (Reisepass, Personalausweis, …)?
Stefan Steinlechner, Bayerische Grenzpolizei: "Reisepässe bzw. Personalausweise bzw. Ersatzpapiere sind die erforderlichen Grenzübertritts-Dokumente. (Freizügigkeitsgesetz EU)"

Führen Tiroler Einreisende keine solchen Dokumente mit sich, mit welchen Konsequenzen haben sie dann zu rechnen?
"Mögliche Konsequenzen für alle Einreisenden können eine mündliche Verwarnung oder ein Verwarnungsgeld (bis 55 Euro) sein. Sollte der Betroffene damit nicht einverstanden sein, wird ein förmliches Bußgeldverfahren eingeleitet, das in aller Regel zu einem Bußgeldbescheid führt. Zudem kann natürlich auch die Kontrolle etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen."

Dürfen die Bundespolizei und/oder die Bayerische Grenzpolizei Österreichische Staatsbürger an der Einreise nach Deutschland hindern, sofern diese keine Reisedokumente mit sich führen, wohl aber z.b. einen gültigen Führerschein der Republik Österreich?

"Andere Lichtbilddokumente, wie z.B. ein Führerschein, können im Ausnahmefall zur Identitätsfeststellung herangezogen werden. Ist die Identität / Nationalität geklärt, kann einem österreichischen Staatsangehörigen grundsätzlich die Einreise gestattet werden (Freizügigkeit), sofern keine weiteren Hinderungsgründe vorliegen."

Gibt es hier einen Ermessensspielraum der kontrollierenden Beamten?
"Ein Kontrollbeamter wird von sich aus grundsätzlich alle weiteren zur Verfügung stehenden (Lichtbild-)Dokumente heranziehen und die Umstände des Einzelfalls im Sinne des Bürgers prüfen, um die Identität einer Person zu klären. Ob bei Fehlen der erforderlichen Einreisepapiere ein Verwarnungsgeld erhoben wird oder eine mündliche Verwarnung ausgesprochen wird, liegt im Ermessen des kontrollierenden Beamten."

Uns liegen Berichte vor, wonach gegen einige Österreichische Staatsangehörige mündliche Verwarnungen ausgesprochen wurden, andere mit Bußgeldforderungen in Höhe von 25€, 35€ oder 70€ konfrontiert wurden – wie erklärt sich die unterschiedliche Höhe dieser Geldbußen?
"In welcher Höhe ein Verwarngeld erhoben wird, liegt auch im Ermessen des kontrollierenden Beamten. Ein Aspekt für die Bemessung kann dabei auch die Einsichtigkeit der zu verwarnenden Person sein. Die von Ihnen geschilderten Ahndungssätze müssten konkret überprüft werden um hier eine Aussage treffen zu können. Entscheidend ist ja letztlich immer welcher Verstoß geahndet wurde!"

Gibt es die Möglichkeit Einspruch gegen diese Bußgelder einzulegen und bei Einreise vergessene gültige Reisedokumente binnen einer gewissen Frist später nachzureichen?

"Im Ordnungswidrigkeiten-Verfahren kann gegen einen erlassenen Bußgeldbescheid innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch eingelegt werden. Ein späteres Nachreichen der erforderlichen Grenzübertritts-Papiere heilt einen vorherigen Verstoß nicht. Unproblematisch ist es, auf den Grenzübertritt zu verzichten, um die vergessenen Papiere zu holen und anschließend mit diesen einzureisen."

Nachdem nun neben der ständigen Grenzkontrolle am Autobahn-Grenzübergang Kufstein-Kiefersfelden durch die Dt. Bundespolizei auch an den Übergangen im niederrangigen Straßennetz (Bayrischzell, Nussdorf/Inn, Oberaudorf, Sachrang, Kiefersfelden) „flexibel“ kontrolliert wird, müssen sich dann auch Wanderer und/oder Radfahrer im Grenzbereich auf Kontrollen einstellen, etwa auf Wander-, Rad- und Forstwegen, die die Staatsgrenze überschreiten (etwa im Bereich Brandenberg-Kreuth, Erl-Nussdorf bzw. Erl-Oberaudorf, Niederndorferberg-Sachrang, Thiersee-Bayrischzell, Kufstein Hechtsee-Kiefersfelden)?
"Die Bayerische Grenzpolizei führt ihre Kontrollen in enger Absprache und mit Zustimmung der Bundespolizei an verschiedensten Grenzübergangsstellen durch. Unsere Kontrollen orientieren sich dabei immer an den polizeilichen Zielen, nämlich der Bekämpfung illegaler Migration und der grenzüberschreitender Kriminalität. Insofern beantwortet sich die Frage fast von selbst. Rad- und Wanderwege sind aus unserer Sicht diesbezüglich keine „Brennpunkte“ und werden bei uns nicht ganz oben auf der Agenda stehen. Nichts desto trotz kann es durchaus vorkommen, dass auch Wanderer oder Radfahrer einer polizeilichen Kontrolle unterzogen werden. Das Mitführen von Ausweisdokumenten ist daher auch bei Wanderungen und Radtouren zu empfehlen."

Wie werden diese Abschnitte „grüner Grenze“ von Bayerischer Seite aus überwacht und werden hier ebenfalls Einreisekontrollen vorgenommen?
"Wie gesagt orientiert sich die grenzpolizeiliche Kontrolltätigkeit immer an der Beurteilung der Lage im Bereich „illegale Migration“ und „grenzüberschreitende Kriminalität“. Sollten wir an einem Grenzabschnitt einen Brennpunkt erkennen, haben wir mittlerweile hervorragende technische Möglichkeiten auch schwieriges Gelände – also auch die „grüne Grenze“ zu überwachen. Hier nenne ich als Beispiel Drohnen, Wärmebildkameras und Nachtsichtgeräte."

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