100 Euro für Erstklassler
Starthilfe vom Land fürs neue Schuljahr
EISENSTADT. Auch heuer gewährt das Land Burgenland als einmalige Starthilfe ein Schulstartgeld von 100 Euro für Erstklassler, unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens.
Finanzielle Belastung
„Für viele Eltern, vor allem für Alleinerziehende, bedeutet der Schuleintritt ihres Kindes eine finanzielle Belastung. In dieser schwierigen Phase wollen wir mit dem Schulstartgeld unterstützend zur Seite stehen, sagt Familienlandesrätin Verena Dunst.
Voraussetzung für das Schulstartgeld sind der Hauptwohnsitz des Kindes im Burgenland und der erstmalige Besuch der ersten Klasse Volksschule.
Anträge
Anträge auf Auszahlung des Schulstartgeldes können von 4. September 2017 bis 30. Juni 2018 eingebracht werden. Antragsformulare werden durch die Schulleitung an die Eltern ausgegeben, sind aber auch auf www.burgenland.at/buerger-service/buergerservice/familie/ downloadbar oder telefonisch unter 057/600/2523 bzw. per E-Mail an post.a7-familie@bgld.gv.at anzufordern.
Eine Übersicht über alle Förderungen für Familien bietet die Internetplattform www.familienland-bgld.at.
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