Arbeiterkammer Kärnten warnt vor Telefon-Betrugsmasche

Konsumenten werden telefonisch aufgefordert, die geforderten Beträge mittels Paysafecard zu begleichen | Foto: pixabay
  • Konsumenten werden telefonisch aufgefordert, die geforderten Beträge mittels Paysafecard zu begleichen
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  • hochgeladen von Sebastian Glabutschnig

In Kärnten versuchen Betrüger mit einer dreisten Masche zu Geld zu kommen. Per Telefon werden Konsumenten dazu aufgefordert, Kosten für Glücksspiele, Waren oder Dienstleistungen zu begleichen. Der Betrag solle per „paysafecard“ überwiesen werden, ansonsten komme es zu einer Klage. Wenn Konsumenten nach dem Ursprung der Zahlung fragen wird behauptet, dass der Vertragsabschluss oder der Kauf Jahre zurückliege.

1.900 Euro gefordert

„Allein in der vergangenen Wochen wandten sich mehr als zehn Konsumenten an uns, weil sie von einem ‚Inkassobüro‘ angerufen wurden. Ein Konsument beispielsweise wurde aufgefordert, 1.900 Euro für von ihm getätigte Glücksspiele zu begleichen. Die Anrufer sind sogar so dreist, dass sie zuerst einen unverschämt hohen Rückzahlungsbetrag angeben und dann anbieten diesen zu senken, wenn man sofort bezahlt“, so Konsumentenschützer Mario Drussnitzer.

Rechtlicher Hintergrund

Am Telefon abgeschlossene Glücksspielverträge sind nichtig. Eine Zahlungsaufforderung, die mehr als drei Jahre zurück liegt, wäre ohnehin verjährt. Die Arbeiterkammer Kärnten rät: Wenn Ihnen die Forderung eines Anrufers „spanisch“ vorkommt, lassen Sie sich erst gar nicht in ein Gespräch verwickeln. Überweisen Sie keine Geldbeträge per „paysafecard“, diese sind nicht mehr nachvollziehbar. Ein seriöses Unternehmen wird eine Forderung immer schriftlich stellen.

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