Mietvertrags-Gebühr wurde abgeschafft

Bis zum 11.11. abgeschlossene Wohnungsmietverträge bleiben unverändert gebührenpflichtig | Foto: pixabay
  • Bis zum 11.11. abgeschlossene Wohnungsmietverträge bleiben unverändert gebührenpflichtig
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  • hochgeladen von Sebastian Glabutschnig

Die Befreiung der Vergebührung des Mietvertrags wurde beschlossen. Sie gilt für Mietverträge über Wohnraum, die ab dem 11. November 2017 abgeschlossen wurden. Die Abschaffung betrifft die „Vertragsgebühr“ und nicht eine allfällige Maklerprovision. Die an das Finanzamt abzuführende Mietvertrags-Gebühr bei gewerblich genutzten Immobilien wird beibehalten.
„Damit wurde eine langjährige Forderung der Arbeiterkammer erfüllt, um Arbeitnehmer bei den Wohnkosten zu entlasten", so Arbeiterkammer-Präsident Günther Goach.

Mietvertrags-Errichtungskosten verboten

Bei Abschluss eines Mietvertrages verrechnen manche Vermieter oder Hausverwaltungen ein Bearbeitungshonorar. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Der Oberste Gerichtshof stellte klar, dass Forderungen des Vermieters oder der Hausverwaltung nach Mietvertrags-Errichtungskosten verboten und ungültig sind für Mietwohnungen, die zur Gänze unters Mietrechtsgesetz fallen. Werden Honorare bezahlt, kann der Mieter sie wie die verbotenen Ablösen zurückfordern. 

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