Kommentar: Wer Lehre macht, muss bleiben dürfen
Über die Diskussion zum Bleiberecht für Asylwerber in Lehre, wenn die Abschiebung bevorsteht.
39 Asylwerber absolvieren derzeit eine Lehre in Kärnten – in Mangelberufen wie etwa in der Gastronomie. Eine Lehre mit "Ablaufdatum". Denn mit Abschiebungsbescheid ist die Lehre abzubrechen. Nun machen sich Institutionen, Unternehmer wie Prominenz für diese Lehrlinge stark. Auch Landeshauptmann Peter Kaiser regt einen Generalerlass für ein Bleiberecht – zumindest bis zum Lehrabschluss – an.
Richtig. Wer eine Lehre macht, muss bleiben dürfen! Dass der Facharbeiter-Mangel hierzulande damit nicht gelöst wird, ist klar, aber es wäre eine Maßnahme von vielen. Dem Asylwerber gibt man damit die Chance, sich etwas aufzubauen – ohne auf Kosten des Staates zu leben. Dem Lehrherren gibt man so die Gewissheit, dass nicht plötzlich das investierte Geld und das aufgebaute Know-how weg sind. Und die heimische Wirtschaft hat auch etwas von einem Bleiberecht: (Junge) Menschen, die in Kärnten ausgebildet werden, sollen schließlich auch hier ihre erworbenen Kenntnisse einbringen können.
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