Trotz "Tricksereien": Niederösterreichs Grüne werden die Landtagswahl 2018 nicht anfechten
Angeführt von einer "müden" Helga Krismer, werden die Grünen Niederösterreich auf eine Anfechtung der Landtagswahl vom 28. Jänner 2018 verzichten. Für künftige Landtagswahlen sollen laut Krismer nur noch Hauptwohnsitzer wahlberechtigt sein.
"Ich kann nicht mehr", erklärt eine sichtlich erschöpfte und deutlich frustrierte Helga Krismer.
Zwei Drittel der Grünen gegen eine Wahlanfechtung
Im Rahmen einer Pressekonferenz in der Bundeshauptstadt Wien beendete die Klubobfrau der Grünen Niederösterreich das Rätselraten um eine mögliche Wahlanfechtung.
Der niederösterreichische Landesausschuss der Grünen – bestehend aus Parteivorstand, Landtagsabgeordneten und Vertretern der Bezirke – habe sich mit einer Mehrheit von zwei Dritteln gegen den Zug vor den Verfassungsgerichtshof entschieden.
Gutachten bestätigt "Tricksereien" bei Landtagswahl
Auch wenn aus dem, von Rechtsanwalt Heinrich Vana und dem Verfassungsjuristen Bernd-Christian Funk, erstellten Gutachten zur Landtagswahl 2018 deutlich hervorginge, dass es im Vorfeld bzw. im Rahmen der Wahl "Tricksereien" gegeben habe und einer Anfechtung damit laut Krismer mit hoher Wahrscheinlichkeit stattgegeben worden wäre, seien die Grünen derzeit nicht in der Lage, diesen Schritt zu gehen.
Denn man sei müde sich als alleiniger Kämpfer für Gerechtigkeit in der Bevölkerung ständig "hochgradig unsympathisch" zu machen.
Dieser "einsame Kampf für Gerechtigkeit" koste laut Krismer sehr viel Kraft und sei ein undankbarer Job, da es in "Österreich offensichtlich so ist, dass die, die aufzeigen, dann auch noch die blöde Nachred' haben."
Kein Geld und keine Energie für erneuten Wahlkampf
Einer der Hauptgründe für den Verzicht auf eine Wahlanfechtung sei auch die angespannte finanzielle Lage der Grünen. Ein weiterer Wahlkampf sei nur schwer zu stemmen, haftete Krismer laut Eigenangabe doch schon für den letzten Wahlkampf privat für einen Parteikredit von rund 300.000 Euro. Da man davon ausgehe dass auch die Freiheitlichen und NEOS kaum Reserven für einen erneuten Wahlkampf haben, würde eine Anfechtung also einen ""einen enormen Wettbewerbsvorteil für die ÖVP" bringen.
Gesetzesänderung bis zur Gemeinderatswahl 2020
Das Gutachten der Grünen soll aber keineswegs hinfällig sein, sondern bei der konstituierenden Sitzung des niederösterreichischen Landtags eingebracht werden. Primäre Ziel der Grünen in Niederösterreich sei es nun nämlich, die Volkspartei dazu zu bringen, das Gesetz bis zur anstehenden Gemeinderatswahl im Jahr 2020 "zu reparieren."
Ein Vorschlag von Krismer wäre etwa, dass bei Gemeinderatswahlen das Amt über das Wahlrecht von Zweitwohnsitzern entscheiden solle.
Bei Landtagswahlen sollen laut der Klubobfrau der Grünen künftig nur noch Hauptwohnsitzer wahlberechtigt sein.
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