Energieausweis macht vergleichbar

Mieter oder Käufer von Wohnungen oder Häusern haben das Recht auf Erhalt eines höchstens zehn Jahre alten Energieausweises. | Foto: bobross/panthermedia
  • Mieter oder Käufer von Wohnungen oder Häusern haben das Recht auf Erhalt eines höchstens zehn Jahre alten Energieausweises.
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OÖ. Der Energieausweis ist vergleichbar mit dem Energie-Pickerl für Elektrogeräte. Er informiert über die Menge an Energie, die für die Heizung, für die Erwärmung des Wassers und für andere Hausanlagen in der Wohnung benötigt wird. Negative Überraschungen bei der Betriebs- und Heizkostenabrechnung sollen dadurch vermieden werden. Durch die Angaben der Kennzahlen werden Wohnungen im Hinblick auf die zu erwartenden Energiekosten vergleichbar. Verkäufer, Vermieter und Makler benötigen einen Enegieausweis. Wird der Verkauf bzw. die Vermietung einer Wohnung in einer Anzeige beworben, sind dort bereits der HWB und der fGEE des Objektes anzugeben. Dies gilt auch für Online-Inserate!

Recht auf Ausweis

Mieter oder Käufer von Wohnungen oder Häusern haben das Recht auf Erhalt eines höchstens zehn Jahre alten Energieausweises. Spätestens bei der Vertragsunterzeichnung muss der Ausweis vorgelegt, spätestens 14 Tage nach der Vertragsunterzeichnung auch übergeben werden.

Wird der Energieausweis trotz Aufforderung nicht vorgelegt, kann der Käufer oder Mieter sein Recht gerichtlich einfordern oder selbst einen Energieausweis einholen. Die aufgewendeten Kosten kann er beim Vertragspartner geltend machen. Anbieter, die keinen gültigen Energieausweis übergeben, müssen mit einer Strafe bis zu 1.450,- Euro rechnen. In diesem Fall gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.

Wichtige Kennzahlen

Der HWB (Heizwärmebedarf) gibt an, wie viele kWh durchschnittlich pro Quadratmeter benötigt werden, um eine Raumtemperatur von 20 Grad zu erzielen. Der HWB ist entscheidend, in welche Energieklasse das Objekt einzustufen ist. Die Skala reicht von A++ (Passivhaus) bis G (alte, unsanierte Objekte). Der fGEE (Gesamteffizienz-Faktor) ist ein einheitsloser Faktor, der das Verhältnis zwischen dem Gesamtenergiebedarf des Objekts (inklusive Haustechnik, Beleuchtung und Strom) und Sollwerten eines Objektes an dem Standort wiedergibt.

Wer stellt Energieausweise aus?

Die Palette der Aussteller ist breit gefächert und reicht vom diplomierten Architekten, Baumeister, Bauingenieur, Gebäudetechniker mit Hochschulabschluss bis zum Installateur für Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik. Staatlich geprüfte Techniker aus dem Bauwesen aber auch Handwerker ohne Meistertitel dürfen Energieausweise ausstellen, wenn sie nachweislich über die erforderlichen Kenntnisse im energiesparenden Bauen verfügen.
Näheres unter ooe.konsumentenschutz.at.

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Foto: amixstudio/stock.adobe.com
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