Tipps für die Haushaltsversicherung

Viele Versicherungen bieten mittlerweile an, auch grob fahrlässig verursachte Schäden mitzuversichern. | Foto: Gina Sanders/Fotolia
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Zum Abschluss einer Haushaltsversicherung besteht zwar keine gesetzliche Verpflichtung, sie ist dennoch unbedingt zu empfehlen. So deckt sie einerseits Schäden am Hausrat durch Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Einbruch (falls mitversichert auch Glasbruch). Andererseits enthält die Haushaltsversicherung auch eine Privat-Haftpflichtversicherung, die vor Haftungen des täglichen Lebens schützt, die existenzbedrohend sein können, z.B. nach einem verschuldeten Schi- oder Fahrradunfall.

Versicherungsbedarf prüfen

Vor Abschluss der Haushaltsversicherung sollten Sie sorgfältig prüfen, ob Ihr gewünschter Versicherungsbedarf ausreichend gedeckt wird. Lassen Sie sich unbekannte Begriffe erklären und fragen Sie nach Leistungsübersichten. Je nach Bedarf können Sie z.B. die maximalen Haftungsgrenzen für Schmuck und sonstige Wertgegenstände erhöhen oder spezielle Sachen mitversichern (z.B. große Glasflächen, Wintergarten und Dachverglasungen, E-Bike, Aquarium, Wasserbett).

Grob fahrlässig verursachte Schäden

Viele Versicherungen bieten mittlerweile an, auch grob fahrlässig verursachte Schäden mitzuversichern. Das ist sinnvoll. Denn führen Sie z.B. einen Wohnungsbrand grob fahrlässig herbei, bekommen Sie ohne diese Zusatzdeckung von der Versicherung kein Geld. Achten Sie dabei aber unbedingt auf die Höhe der von der Versicherung im Schadensfall zu erbringenden maximalen Leistung. Diese kann bis zu 100 Prozent des Schadens betragen. Sie kann aber auch mit einer maximalen Schadensleistung begrenzt sein.
Dazu zwei Beispiele: Grob fahrlässig handelt laut Obersten Gerichtshof (OGH) z.B. wer Fett in einer Pfanne erhitzt, die Wohnung ohne triftigen Grund verlässt und sich dann auf dem Rückweg mit der Nachbarin verplaudert. Ebenfalls als grob fahrlässig beurteilte der OHG das Belassen eines Fensters in Kippstellung bei Verlassen aller Räumlichkeiten, wenn das Fenster leicht erreichbar und zum Einsteigen geeignet ist, ohne dass ein einmaliges Versehen vorlag.

Neuwertersatz

Achten Sie darauf, dass Ihr Vertrag einen generellen Neuwertersatz vorsieht. Dann erhalten Sie auch bei schon älteren Sachen die aktuellen Wiederbeschaffungskosten.

Fahrräder und E-Bikes

Auch für den Diebstahl Ihres Fahrrades (bei vielen Versicherungen auch Ihres E-Bikes) aus dem Wohnhaus, den Nebenräumen oder dem versicherten Grundstück kommen die meisten Haushaltsversicherungen auf. Achten Sie dabei darauf, dass das Fahrrad nach den üblichen Versicherungsbedingungen in Gemeinschaftsräumen (Fahrradkeller, Stiegenhaus) und am versicherten Grundstück nur dann versichert ist, wenn es abgesperrt ist. Außerdem gibt es meist Wertgrenzen, sodass bei besonders teuren Fahrrädern diese nicht zur Gänze ersetzt werden.
Nehmen Sie beim Kauf eines E-Bikes umgehend Kontakt mit Ihrer Versicherung auf und erkundigen Sie sich, ob das erworbene Modell in die Privathaftpflichtversicherung fällt oder ob eine spezielle „E-Bike-Versicherung“ notwendig ist.

Prämie sparen
Wer für den Schadensfall einen Selbstbehalt von z.B. 100 Euro in Kauf nimmt, kann je nach Versicherung zwischen 10 und 40 Prozent der Jahresprämie sparen. Außerdem kommt eine jährliche Prämienzahlung meist günstiger als die monatliche Zahlung.

Die AK Oberösterreich hat 15 Haushaltsversicherungen verglichen. Als Beispiel wurde eine Mietwohnung mit 90 m² Wohnnutzfläche und solider Ausstattung herangezogen. Die Jahresprämien variieren bei einem vorgegebenen Mindestschutz und einem maximalen Selbstbehalt von 200 Euro von 119,56 Euro bis 246,62 Euro. Den Vergleich gibt es online unter ooe.arbeiterkammer.at

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