Arbeitsrechtler Jungwirth: "Private Hausbauer haften bei Unterbezahlung"

Vor allem in Grenzregionen sind ausländische Bauunternehmungen in Österreich tätig. | Foto: MEV
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Was bedeutet die Verschärfung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes LSD-BG?
BRANCO JUNGWIRTH:
Die Neuerungen des LSD-BG treffen vor allem öffentliche Auftraggeber und Unternehmen, haben aber auch für Privatpersonen Relevanz, weil eine erweiterte Auftraggeberhaftung eingeführt wurde.

Was bedeutet das konkret für den privaten Häuslbauer?

Es kann zu einer Haftung von Häuslbauern hinsichtlich einer Unterbezahlung der am Bau tätigen Arbeiter kommen, wenn es sich um nach Österreich entsandte oder grenzüberschreitende, überlassene Arbeitnehmer handelt. Werden sie unter dem Kollektivvertrag bezahlt, so können Privatpersonen für den Differenzbetrag haften.

Wie sieht die Praxis aus? Ist mit Strafen zu rechnen?
Bei dem Gesetz geht es nicht um Strafen, sondern um die Haftung für die Entgeltdifferenzen.

Wie können Häuslbauer prüfen, ob ein Unternehmen die Arbeitnehmer aus Ungarn oder Polen korrekt entlohnt?

Leider ist dem Gesetz nicht zu entnehmen, wie der Auftraggeber eine Unterentlohnung erkennen kann. Vorsicht ist bei sehr günstigen Angeboten angesagt. Zwecks eines Vergleichs sollte man Angebote inländischer Baufirmen einholen. Liegt das konkrete Angebot deutlich unter dem österreichischen Preisniveau, sollte man vorsichtig sein.

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