So kommt der Christbaum auch sicher zu Hause an

Christbäume sicher transportieren mit den Tipps vom ÖAMTC. | Foto: maxpixel
  • Christbäume sicher transportieren mit den Tipps vom ÖAMTC.
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WIEN. In der hektischen Weihnachtszeit, in der man von einem Geschäft ins nächste eilt, um die passenden Geschenke zu besorgen, darf natürlich der Kauf des Weihnachtsbaumes nicht fehlen. Wie man den Christbaum dann allerdings nach Hause bringt, kann schon mal zur Herausforderung werden. Der unvorschriftsmäßige Transport mit dem Auto kann sogar eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro und einen Vormerk nach sich ziehen. Der ÖAMTC gibt Tipps, wie man seinen Christbaum ordnungsgemäß befördert.

Folgende Regeln sollten beachtet werden:

>>Transport am Autodach
Der Baum sollte in seinem Netz bleiben und die Spitze nach hinten ragen. Sollte er über einen Meter über das Fahrzeug hinausragen, muss er mittels einer Tafel (25 x 40 cm groß, weiß mit fünf Zentimeter breitem, roten, rückstrahlenden Rand) gekennzeichnet werden. Wird der Weihnachtsbaum bei Dämmerung oder Dunkelheit transportiert, müssen zusätzlich Reflektoren angebracht werden, sodass der Baum erkennbar ist. Befestigt wird der Baum mit widerstandsfähigen Gewebebändern, sodass auch nichts verrutschen kann.

>>Transport im Auto 
Hier ist wichtig, dass der Baum auch im Innenraum mit Spannbändern gesichert wird. Er sollte, wenn möglich, quer zur Fahrtrichtung gelagert werden und der Lenker des Autos darf auf keinen Fall in seiner Sicht behindert werden. Wer keine Plane zum Darunterlegen zur Hand hat, muss damit rechnen, dass die Autositze mit Harz beschmutzt werden. 

>>Bleibt die Heckklappe während des Transports offen, müssen die Kennzeichen lesbar bleiben. Auch der Blinker und die Rückleuchten dürfen nicht verdeckt werden. Teilspanngurte können dabei helfen, die Heckklappe nach unten zu spannen. Es wird aber auch zur Vorsicht geraten: "Bei geöffneter Heckklappe können Abgase in das Fahrzeuginnere gelangen, deshalb unbedingt das Fenster einen Spalt geöffnet lassen", meint der ÖAMTC-Experte Steffan Kerbl.

>>Ein Tipp für die Fahrer von Kleinstwagen
Wenn der Baum die Fahrzeuglänge um mehr als ein Viertel überragt, wird der Transport zur "Langgut-Fuhre". Es gilt somit das Tempolimit von 50 km/h, auf Autobahnen 70 km/h.

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