Konzerngewinne im Steuer-Visier der EU

Jean-Claude Juncker (r.) mit Werner Langen beim PANA-Ausschuss des EU-Parlaments: "Ich habe gelernt." | Foto: EC Audiovisual Service/Ansotte
  • Jean-Claude Juncker (r.) mit Werner Langen beim PANA-Ausschuss des EU-Parlaments: "Ich habe gelernt."
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BRÜSSEL. Was unternimmt die EU gegen die multinationalen Konzerne, die über geschickte Firmenkonstruktionen ihre Erträge in steuerschonende Staaten verschieben? Die Regionalmedien Austria haben sich dazu ein Bild in Brüssel gemacht.
Und es hat sich viel getan. So tritt ab 1. Januar 2019 die sogenannte Anti-Steuervermeidungsrichtlinie in Kraft. Insgesamt sind bereits zwölf neue Richtlinien zum Thema auf Schiene. Darunter auch der automatische Informationsaustausch von Steuerbescheiden zwischen den Mitgliedsstaaten. Mit diesem Info-Austausch wird schon im September begonnen.

Tempo statt Stillstand

Die EU-Kommission habe unter Jean-Claude Junckers Präsidentschaft in zwei Jahren weit mehr getan als in den vorhergehenden zehn Jahren unter Barroso, so mehrere EU-Abgeordnete quer durch alle Parteien. Besonders stolz ist Juncker auf das öffentliche Country-by-Country-Reporting (CbCR).
CbCR verpflichtet Konzerne mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro dazu, ihre Gewinne und Beschäftigtenzahlen zu veröffentlichen, und zwar pro Land. Denn nicht Verbote, sondern Transparenz soll Konzerne dazu bringen, Steuern in dem Land zu bezahlen, in dem sie die Erträge erwirtschaften. Betroffen sind nicht weniger als 6.000 Konzerne. Ein Drittel davon hat den Hauptsitz in der EU. Freilich: Es sind nicht nur hehre Beweggründe für Junckers Kreuzzug gegen die Steuervermeider. Laut einer Studie kostet Steuervermeidung die EU 50 bis 70 Milliarden Euro pro Jahr. Geld, das vielen leeren Staatskassen fehlt.

Ausstiegsklausel verwässert Vorhaben

Doch dem ambitionierten Vorhaben des öffentlichen CbCR droht laut EU-Abgeordneter Evelyn Regner (SPÖ) eine Verwässerung, denn eine nachträglich eingeführte Klausel befreit Konzerne von dieser Verpflichtung, wenn die Angaben geschäftssensibel sind. Das EU-Parlament soll zu dieser Richtlinie im Juli Stellung beziehen. Danach muss noch der EU-Rat, das Organ, in dem alle EU-Mitgliedsstaaten vertreten sind, zustimmen.

Einstimmigkeitsprinzip in der Kritik

Nicht-Regierungs-Organisationen und Steuerexperten finden außerdem, dass die Initiativen nicht weit genug gehen. Denn die Konzerne würden neue Schlupflöcher finden. Ein weiteres Problem sei das Einstimmigkeitsprinzip bei Steuerfragen im EU-Rat, das auch bei der Abstimmung über das CbCR gilt. Dies führe dazu, dass viele Initiativen der Kommission von einzelnen Ländern blockiert werden. Kritisiert wird auch, dass das EU-Parlament in Steuerfragen über kein Mitbestimmungsrecht verfüge. Zudem ist die Rolle von Juncker nicht unumstritten, wie viele EU-Abgeordnete meinen, die im PANA-Untersuchungsausschuss sitzen, der die Steuer- und Finanzskandale "Luxleaks" und "Panama Papers" untersucht.

Juncker und sein Schatten

Lang sind die Schatten des "alten" Juncker, der von 1989 bis 2009 Finanz- und von 1995 bis 2013 Premierminister Luxemburgs war. "Ein Land, das staatlich organisiertes Steuer-Dumping zum Geschäftsmodell gemacht hat", wie es der deutsche EU-Mandatar Peter Simon formuliert. Juncker, dem bislang kein Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte, stand dem PANA-Ausschuss Ende Mai als Zeuge Rede und Antwort. Anders als Banker, Anwälte und politische Akteure, die trotz Einladung nicht erschienen sind. "Wir lebten damals in einer anderen Welt", verteidigt Juncker Luxemburgs damaliges Festhalten am Bankgeheimnis, auf dem auch Belgien und Österreich beharrten.
Er habe aber gelernt, sagt Juncker. Er sei nach wie vor für Steuerwettbewerb – aber jetzt eben für einen fairen.

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