EU-Verordnung: Rundum-Service für Fluggäste mit Handicap
Menschen mit Behinderung steht bei Flügen ein „Rundum-Service“ zu. Fluggesellschaften müssen sich an die EU-Fluggastrechteverordnung mit klaren Vorgaben halten.
ÖSTERREICH. Menschen mit Behinderung steht bei Flügen ein „Rundum-Service“ zu, heißt es beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ). Die seit 2006 geltende EU-Fluggastrechteverordnung gibt Airlines hierfür klare Vorgaben.
Abhol- und Begleitservice
Sie sollten an der Information abgeholt, zum Check-in gebracht und durch sämtliche Kontrollen begleitet werden. Auch sollte ihnen laut EVZ beim Ein- und Ausstieg sowie am Ankunftsflughafen geholfen werden. Fluggesellschaften müssten dafür sorgen, dass Betroffene ihren Anschlussflug erreichen, zum Bus oder Taxi gelangen. Wenn notwendig, muss auch beim Tragen des Gepäcks geholfen werden. Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität dürften außerdem medizinische Geräte, Hilfshunde und Rollstühle kostenlos mitführen.
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