EU-Verordnung: Rundum-Service für Fluggäste mit Handicap

Menschen mit Behinderung steht an Flughäfen laut EU ein Begleitservice vom Check-in bis zum Boarding zu. | Foto: Yun Huang Yong/CC BY 2.0
  • Menschen mit Behinderung steht an Flughäfen laut EU ein Begleitservice vom Check-in bis zum Boarding zu.
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  • hochgeladen von Linda Osusky

ÖSTERREICH. Menschen mit Behinderung steht bei Flügen ein „Rundum-Service“ zu, heißt es beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ). Die seit 2006 geltende EU-Fluggastrechteverordnung gibt Airlines hierfür klare Vorgaben.

Abhol- und Begleitservice

Sie sollten an der Information abgeholt, zum Check-in gebracht und durch sämtliche Kontrollen begleitet werden. Auch sollte ihnen laut EVZ beim Ein- und Ausstieg sowie am Ankunftsflughafen geholfen werden. Fluggesellschaften müssten dafür sorgen, dass Betroffene ihren Anschlussflug erreichen, zum Bus oder Taxi gelangen. Wenn notwendig, muss auch beim Tragen des Gepäcks geholfen werden. Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität dürften außerdem medizinische Geräte, Hilfshunde und Rollstühle kostenlos mitführen.

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