Familienbonus: wer Anspruch hat und wer für seine Kinder wieviel bekommt

Der Familienbonus wurde Anfang des Jahres von der Regierung verabschiedet. | Foto: pixabay
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Wer hat also Anspruch auf den Familienbonus? 

Eltern, die Lohnsteuer zahlen und ab 1.200 Euro brutto im Monat verdienen.

Ab wann kann man den Steuerbonus von 1.500 Euro voll ausschöpfen?

Mit einem Kind ab einem Einkommen von 1.750 Euro (siehe Tabelle), bei zwei Kindern ab 2.300 Euro.

Welche Altersgrenzen gibt es? 

Für Kinder bis 18 Jahre gilt der volle Bonus. Für ältere gibt es 500 Euro  Steuerbonus im Jahr, wenn noch Familienbeihilfe bezogen wird. Das betrifft etwa Studierende. Wer also ein Kind hat, das studiert, erhält eine Steuergutschrift von 500 Euro. Den Bonus kann man jedoch nur ausschöpfen, wenn das Kind unter 25 ist und in der Mindeststudiendauer plus Toleranzsemester liegt.

Was ist, wenn die Eltern geschieden sind? 

Bei getrennt lebenden Eltern ist eine Aufteilung je zur Hälfte vorgesehen. Bei Ehe-Partnern erhält entweder ein Elternteil den vollen Bonus oder der Betrag wird auf Wunsch 50:50 aufgeteilt.

Wie sucht man um den Bonus an?

Entweder rückwirkend über den Lohnsteuerausgleich oder beim Arbeitgeber. Das Formular dazu gibt es ab 2019. Das Prozedere läuft also ähnlich ab wie jenes für den nun abgeschafften Kinderfreibetrag.

Gibt es für Kinder im Ausland den Bonus? 

Für Kinder in der EU und Schweiz ja. Der Betrag wird aber an die dortigen Lebenserhaltungskosten angepasst.

Wer hat keinen Anspruch? 

Jene Personen, die keine Lohnsteuer zahlen müssen, weil sie zu wenig verdienen. Das sind aktuell 1,4 Millionen Österreicher.

Haben also auch alleinerziehende Geringverdiener keinen Anspruch?

Doch. Laut Regierung soll es für alleinerziehende Geringverdiener, die keine Lohnsteuer zahlen müssen, einen Extra-Bonus geben: Dieser soll mindestens 250 Euro Entlastung pro Kind jährlich bringen.

Redaktion: Wolfgang Unterhuber

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