Anhebung des Alters für Altersteilzeit
Immer mehr Arbeitnehmer nutzen die Altersteilzeit. Noch kann sie von Arbeitnehmern sieben Jahre vor Erreichung des Regelpensionsalters beantragt werden. Ab 2019 ändert sich das.
ÖSTERREICH. Ende März bezogen laut dem AMS 37.560 Personen Altersteilzeitgeld. Und ihre Zahl steigt kontinuierlich, denn die Babyboomer-Generation erreicht gerade das Pensionsalter. Die Ausgaben belaufen sich seit der Einführung im Jahr 2000 auf 5,6 Milliarden Euro. Das Alter für die Altersteilzeit wird nun ab 2019 angehoben.
Lücke zum Pensionantrittsalter schließen
Der Zugang zur Altersteilzeit soll frühestens sechs Jahre und ab 2020 frühestens fünf Jahre vor Vollendung des Regelpensionsalters möglich sein, heißt es aus dem Sozialministerium auf Anfrage der Regionalmedien Austria. "Damit wird künftig die derzeit mögliche Lücke zwischen dem Ende der Altersteilzeit, die längstens fünf Jahre dauern kann, und der Vollendung des Regelpensionsalters vermieden", so eine Sprecherin weiter. Männer können dann ab 60, Frauen ab 55 Jahren in Altersteilzeit gehen.
Geblockte Altersteilzeit bleibt
Anders als von AMS-Chef Johannes Kopf und Wifo-Experten gefordert, soll die geblockte Altersteilzeit weiter bestehen bleiben. Bei diesem Modell ist der Zeitraum für die Altersteilzeit in zwei Abschnitte unterteilt: Im ersten arbeitet man Vollzeit und im zweiten Abschnitt ist man vom Dienst freigestellt. Bei der kontinuierlichen Altersteilzeit wird die Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum um 40 bis 60 Prozent reduziert. Durch die geförderte Altersteilzeit gehen weder Pensionsbezüge noch Ansprüche aus der Kranken- und der Arbeitslosenversicherung verloren.
Hier geht es zum Altersteilzeitrechner der Arbeiterkammer.
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