Feuchttücher sind eine Zerreißprobe für die Kanalisation

Fordern eine klare Kennzeichnung sowie ein gesetzliches Verbot aller biologisch nicht abbaubaren und reißfesten Kunstfaser-Feuchttücher: Johann Wiedner (Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit), Franz Hammer (Obmann der GSA) sowie Martin Wellacher (Studienautor von der Montanuniversität Leoben) | Foto: GSA
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  • Fordern eine klare Kennzeichnung sowie ein gesetzliches Verbot aller biologisch nicht abbaubaren und reißfesten Kunstfaser-Feuchttücher: Johann Wiedner (Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit), Franz Hammer (Obmann der GSA) sowie Martin Wellacher (Studienautor von der Montanuniversität Leoben)
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Ein kleines Stück Papier mit großer Wirkung: So lässt sich der Effekt von Feuchttüchern, die durch die Kanalisation entsorgt werden, beschreiben. Viele dieser handelsüblichen Feuchttücher verursachen in den Abwasseranlagen einen Schaden in Millionenhöhe. Dies wurde nun im Rahmen einer Studie im Auftrag der Gemeinschaft Steirischer Abwasserentsorger (GSA), die von der Montanuniversität Leoben durchgeführt wurde, erhoben. 

Fehlwürfe legen Pumpwerke lahm

Rund 1.200 Lkw-Fuhren an Fehlwürfen werden allein in der Steiermark pro Jahr widerrechtlich und sorglos über den Kanal "entsorgt". "Die Kosten dafür – die übrigens wieder von der Allgemeinheit, sprich vom Steuerzahler zu entrichten sind – belaufen sich auf etwa 16 Millionen Euro", erklärt Franz Hammer, Obmann der GSA.
Handelsübliche Feuchttücher bilden einen erheblichen Anteil dieser Fehlentsorgungen. Sie stellen für Kläranlagen - und Kanalbetreiber ein besonderes Problem dar, da sie – je nach ihrem Kunstfaseranteil – sehr reißfest und nicht biologisch abbaubar sind. Die Feuchttücher verursachen Verstopfungen in Pumpwerken und Betriebsstörungen in den Kläranlagen. Ihre Entsorgungskosten (inklusive der Reparatur- und Wartungskosten) sind dreimal höher als die Produktkosten.

Produkterlös versus Entsorgungskosten

Die bisher weltweit erste Studie zu diesem Thema wurde nun unter der Leitung von Martin Wellacher an der Montanuni Leoben durchgeführt. Neben den Erkenntnissen über die Zusammensetzung der Tücher wurden dabei vor allem die entstehenden Kosten durch die falsche Entsorgung unter die Lupe genommen. "Während hundert Stück Kunstfaser-Feuchttücher um 5,30 Euro pro 100 Stück gekauft werden können, belaufen sich die Entsorgungskosten von 100 Stück Feuchttüchern, die in der Kanalisation landen, auf insgesamt 13,70 Euro. Das heißt, dass die Kosten für die Allgemeinheit um 260 Prozent höher sind als die Erlöse, die den Produzenten und dem Handel entstehen. Und diese Allgemeinkosten trägt jeder Bürger in Form der Kanalbenützungsgebühr mit. 

Eigentest für den Konsumenten

Will man nun als Konsument seinen Verbrauch ökologischer und ökonomischer gestalten, so empfiehlt es sich, das verwendete Feuchttuch einem Reißtest zu unterziehen. "Je leichter es sich zerreißen lässt, umso besser für die Kanalisation", weiß Martin Wellacher. 
An dieses Umdenken im Kleinen knüpft Franz Hammer allerdings auch die klare Forderung an den Gesetzgeber, ein Verbot von Kunstfaser-Feuchttüchern umzusetzen. Klare Produktbezeichnungen sind nämlich bis dato ebenso ausgeblieben.

Fordern eine klare Kennzeichnung sowie ein gesetzliches Verbot aller biologisch nicht abbaubaren und reißfesten Kunstfaser-Feuchttücher: Johann Wiedner (Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit), Franz Hammer (Obmann der GSA) sowie Martin Wellacher (Studienautor von der Montanuniversität Leoben) | Foto: GSA
Derartige Verzopfungen führen regelmäßig zu Pannen in den Kläranlagen. 125 Feuchttücher können schon genügen, um das Pumpwerk lahmzulegen. | Foto: GSA
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