Homosexuelle dürfen in Österreich ab 2019 heiraten
Am Dienstag hat der Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung veröffentlicht, die gleichgeschlechtlichen Paaren den Zugang zur Institution der Ehe ab 2019 ermöglicht.
WIEN. Eine Schreiben, das in Österreich einer kleinen Sensation gleichkommt: Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass auch gleichgeschlechtliche Paare in Österreich in Zukunft heiraten dürfen. Das wurde heute bekannt. Die gesetzlichen Regelungen, die schwulen Paaren bisher den Zugang zur Ehe verwehrten, wurden aufgehoben – diese Aufhebung tritt allerdings erst mit 31. Dezember 2018 in Kraft.
Vorausgegangen ist dem Verfahren eine Beschwerde zweier Frauen, die in eingetragener Partnerschaft leben und die Zulassung zur Begründung einer Ehe beantragt haben. Sowohl das zuständige Magistrat der Stadt Wien als auch der Verwaltungsgerichtshof haben den Antrag abgelehnt.
Die Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft lasse sich heute nicht mehr aufrechterhalten, so der Verfassungsgerichtshof, ohne gleichgeschlechtliche Paare zu diskriminieren. Die Trennung bringen die Ungleichheit zweier Menschengruppen zum Ausdruck.
Wörtlich heißt es: „Die damit verursachte diskriminierende Wirkung zeigt sich darin, dass durch die unterschiedliche Bezeichnung des Familienstandes (‚verheiratet‘ versus ‚in eingetragener Partnerschaft lebend‘) Personen in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft auch in Zusammenhängen, in denen die sexuelle Orientierung keinerlei Rolle spielt und spielen darf, diese offen legen müssen und, insbesondere auch vor dem historischen Hintergrund, Gefahr laufen, diskriminiert zu werden.“
Hier geht's zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 5. Dezember 2017.
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