Nach langem Warten: Stadt Wien präsentiert neue Marktordnung

Ein Markt, der sich in den letzten Jahren trotz Widrigkeiten mit der Marktordnung hervorragend entwickelt hat, ist der Meidlinger Markt. | Foto: Marktgemeinschaft Meidling
  • Ein Markt, der sich in den letzten Jahren trotz Widrigkeiten mit der Marktordnung hervorragend entwickelt hat, ist der Meidlinger Markt.
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WIEN. Es hat geknarrt und geknirscht in der Marktordnung – die vielen unterschiedlichen Verordnungen und Auflagen des Landesgesetzes aus dem Jahr 2006 sorgten bei Standlern und Marktgastronomen in den letzten Jahren immer wieder für Verwirrung und Unmut. Eine komplette Überarbeitung soll nun eine Vereinfachung schaffen. Versprochen wurde die neue Marktordnung schon für den Herbst 2017, erst heute wurden die Eckpunkte von der zuständigen Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) dann der Öffentlichkeit präsentiert.

Mit der neuen Marktordnung, so Sima, können sowohl die reinen Lebensmittelhändler als auch die Gastronomen und jene, die mischen – also Händler, die über sogenannte "Nebenrechte" auch eingeschränkt Gastronomie anbieten – auf den 17 Wiener Märkten bestehen. Sie soll mit 1. Oktober in Kraft treten.

Das sind die wichtigsten Punkte der neuen Marktordnung:

• neue Quoten für die Gastronomie: Die Stadt hat bemängelt, dass manche Märkte – gemeint ist hier vor allem der Naschmarkt – zu Fressmeilen geworden sind. Durch die alte Marktordnung war die Gastronomiefläche eigentlich auf ein Drittel beschränkt, diese Quote wurde aber durch die "Nebenrechte" (Lebensmittelstände dürfen auf wenigen Tischen Getränke und Speisen anbieten) häufig überschritten. Deshalb wird die Quote für Gastrostände nun auf 40 Prozent angehoben. Eine weitere Quote gibt es mit der neuen Marktordnung für Lebensmittelhändler mit Nebenrechten, die bisher keine eigene Kategorie waren: Sie werden ebenfalls auf 40 Prozent beschränkt. Das bedeutet, dass mindestens 20 Prozent der Marktfläche für den Handel mit Lebensmittel, Waren aller Art oder Dienstleister reserviert sind.

• Neuregelung für Lebensmittelhandel mit Nebenrechten:
Für die Händler gilt, dass der Handelsschwerpunkt klar auf dem Lebensmittelhandel und nicht auf der Ausschank und Verabreichung liegen muss. 

• verpflichtende Öffnungszeiten: Auf Märkten wie dem Floridsdorfer Schlingermarkt war es bisher problematisch, dass die Standler unterschiedlich oder unregelmäßig geöffnet halten. Einkäufer standen so bisweilen vor verschlossenen Türen. Kernöffnungszeiten, innerhalb derer die Öffnung verpflichtend ist, sollen hier Abhilfe schaffen: Von Montag bis Freitag von 15 bis 18 Uhr und am Samstag von 8 bis 12 Uhr muss am Markt geöffnet sein.

• längere Rahmen-Öffnungszeiten: Auf der anderen Seite des Spektrums sind Standler, die länger als bisher erlaubt offen halten wollen – es gab dementsprechende Pilotversuche bereits am Schwendermarkt und am Meidlinger Markt. Künftig dürfen Lebensmittel-Standler länger offen halten, und zwar von Montag bis Freitag bis 21 Uhr am Samstag bis 18 Uhr – sie müssen aber nicht. Gastrobetriebe dürfen von Montag bis Samstag bis maximal 23 Uhr offen haben. 

• neues Tarifmodell: Eine Erhöhung der Gebühren soll zu einer höheren Kostendeckung führen. Die Tarife für Lebensmittelhändler werden geändert, die für Lebensmittelhändler mit Nebenrechten werden erhöht und die Gastrostände zahlen um 10 Prozent mehr. Die Schanigärten werden künftig nach Saison und nicht mehr täglich abgerechnet.

• mehr Autonomie für den Bezirk: Da kein Markt dem anderen gleicht, soll künftig stärker auf Unterschiede eingegangen werden. Ein Beispiel die Rahmenöffnungszeiten können durch den Bezirk eingeschränkt werden, wenn etwa Anrainer gestört werden.

• Vergabe, Weitergabe: Die Marktstände werden teils von der Stadt verpachtet, teils sind sie im Eigentum der Händler. In bestehende Verträge soll nicht eingegriffen werden. Bei einer Neuvergabe wird ab jetzt höchstens auf 15 Jahre vergeben, eine Verlängerung ist aber möglich. Illegale Ablösen sollen gestraft werden.

• Der Großgrünmarkt in Inzersdorf wird künftig nicht mehr als Markt, sondern als Warendrehscheibe geführt. Er bleibt aber im Eigentum der Stadt, das Personal wird weiterbeschäftigt.

• Rauchverbot: In allen Innenräumen herrscht künftig Rauchverbot, der Verkauf von Käfigeiern und Tierpelzen wird verboten.

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