Causa Pilsner: Anwalt erhebt Einspruch gegen Anklage

Leopold Pilsner | Foto: Heinz Weeber

LEOBEN, GRAZ. Die Ermittlungen gegen Leopold Pilsner, den ehemaligen Geschäftsführer mehrerer stadteigener Gesellschaften in Leoben, dauern mittlerweile vier Jahre. Pilsner (für ihn gilt die Unschuldsvermutung) werden Untreue und Betrug vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Leoben hat jetzt beim Landesgericht Leoben Anklage eingebracht. In dieser wird unter anderem der Vorwurf unzulässiger Verrechnungen zwischen den Gesellschaften erhoben. Pilsner wird mit seinem Grazer Anwalt Gerald Ruhri gegen die Anklage Einspruch erheben und die Zurückweisung der Anklageschrift beantragen.

Kritik an der Anklage

"Die Staatsanwaltschaft Leoben hat das Ermittlungsverfahren gegen mich hinsichtlich eines großes Teiles der Vorwürfe ebenso eingestellt wie die Ermittlungen gegen zahlreiche weitere beschuldigte Personen", teilt Leopold Pilsner in einer Presseerklärung mit. Pilsner: Die Kritik an der Anklage bezieht sich darauf, dass die Staatsanwaltschaft Leoben trotz mehr als vierjähriger Ermittlungen nicht in der Lage ist, die in der Anklage genannten Vorwürfe fundiert zu begründen.
In weiterer Folge wird der Richtersenat des Oberlandesgerichtes Graz entscheiden, ob tatsächlich Anklage erhoben wird.

Protokoll nicht weitergeleitet?

In der Presseerklärung heißt es weiter, dass eine Analyse des Aktes zeigte, dass beispielsweise ein Protokoll einer mehr als sechsstündigen Einvernahme von Leopold Pilsner aus dem Jahr 2017 von den ermittelnden Polizeibeamten nicht einmal an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde, wobei auch die Staatsanwaltschaft Leoben das Fehlen dieser Unterlage im Akt bemerken hätte müssen. Pilsner: "In dieser Einvernahme habe ich über Befragen durch den Leiter der Ermittlungen des Landeskriminalamtes Steiermark und des Sachverständigen genau zu den Themenbereichen umfassend Stellung genommen, die nunmehr Inhalt der Anklage sind. Aufgrund meiner Angaben gelangten LKA Steiermark und Gutachter zu dem Ergebnis, dass es erforderlich, dem Gutachter einen Ergänzungsauftrag zu erteilen, der die Aufarbeitung meiner Angaben beinhaltet."

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