Anzeige

Die BezirksRundschau verlost 3x2 Karten für „Guardians Of The Galaxy Vol. 2" im Hollywood Megaplex PlusCity

Der Film startet am 27. April im Hollywood Megaplex PlusCity. | Foto: Hollywood Megaplex PlusCity

Die Rockstars des Weltalls feiern ihre galaktische Comeback-Tour – die Guardians Of The Galaxy! Sie brechen ab 27. April in ein neues Abenteuer auf, das sie an die Grenzen des Universums führt.
Mittlerweile sind die „Guardians Of The Galaxy“ rund um Peter Quill alias Star-Lord (Chris Pratt) im ganzen Universum bekannt. Auch Ayesha (Elizabeth Debicki), die Anführerin der Sovereign People, einem Volk von genetisch zur Perfektion veränderten Wesen, bemüht sich um ihre Dienste. Die Guardians sollen für sie und ihre Mitbürger ein interdimensionales Monster bekämpfen. Im Ausgleich will sie ihnen Nebula (Karen Gillan) übergeben, so dass die Guardians die Killerin und Schwester von Gamora (Zoe Saldana) ins Gefängnis bringen können. Doch Rocket (Stimme im Original: Bradley Cooper) kann seine Finger mal wieder nicht bei sich behalten und klaut nach vollbrachter Tat ein paar mächtige Batterien. Ayesha ist darüber alles andere als begeistert und heuert die Ravagers an, die Guardians zu jagen und die Energiequelle zurückzuholen. Weil Yondu sich weigert, seinen Ziehsohn Star-Lord mit vollem Einsatz zu verfolgen, kommt es innerhalb der Ravagers zur Meuterei. Taserface (Chris Sullivan) übernimmt das Kommando und setzt Star-Lord und den Guardians nach. Bei deren Überführung von Nebula zum Nova Corps wiederum geht derweil wenig nach Plan und bald werden die Helden getrennt…

Diese Aktion ist beendet.

Anzeige
1:46
1:46

WKOÖ Maklertipp
Rechtsschutzversicherung: Sichern Sie Ihr Recht!

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den Folgen von vielen möglichen Konfliktfällen – vor allem finanziell.  Es gibt viele Gründe für einen Streit vor Gericht: Angenommen, Ihr Vermieter erhöht den Mietzins in ungerechtfertigter Weise, Ihr Hund läuft einem Biker vor das Rad, Ihnen wird nach einem Verkehrsunfall das Schmerzensgeld verwehrt oder Ihr Arbeitgeber zahlt die Überstunden nicht. Von all diesen Fällen haben Sie schon gehört oder Sie haben sogar schon selbst eine solche oder eine...

1 Kommentar

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.