Gemeinderat wird nicht kleiner
Monatelang haben Bürgermeister Klaus Luger und die jeweiligen Fraktionsvorsitzenden über die Veränderung des Stadtstatuts und die Verkleinerung des Gemeinderates verhandelt. Bei vier Punkten verständigte man sich auf eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Im Gemeinderat gab es diese nur für die Stärkung der Kontrollrechte sowie die Bekräftigung des Vorhabens, dass die Stadtsenatsmitglieder ihr Gemeinderatsmandat nicht zurücklegen dürfen. Dadurch erhält der Gemeinderat ab 2021 wieder seine ursprünglich gedachte Größe von 61 Mandataren. Die verhandelte Verkleinerung auf 55 Mandate kommt aber nicht zustande, weil jede Partei ihre eigenen Vorstellungen hat.
Der ÖVP ging der Antrag nicht weit genug. „Wir hätten ein umfassenderes Paket zur Stärkung der Demokratie und Bürgerbeteiligung samt Stärkung der Kontrollrechte gefordert“, sagt ÖVP-Klubobmann Martin Hajart. Vor allem die FPÖ steht in der Kritik. "Wir haben uns in langen Sitzungen auf einen Kompromiss geeinigt und plötzlich hat die FPÖ anders abgestimmt. Das ist für mich nicht nachvollziehbar", sagt SPÖ-Fraktionsvorsitzender Stefan Giegler. Auch Ursula Roschger von den Grünen kritisiert den "Zickzackkurs der Freiheitlichen, der selbst von einem Minimalkonsens wenig übrig gelassen hätte". FPÖ-Vizebürgermeister Detlef Wimmer weist diese Kritik entschieden zurück. "Wir sind die einzige Partei, die bisher bereits auf den zusätzlichen Gemeinderat verzichtet. Damit wurden bereits 80.000 Euro eingespart. Wenn wer mit dem Finger auf uns zeigt, dann muss er auch selbst bereit sein einzusparen", so Wimmer. Zudem seien die Forderungen der FPÖ seit Jahren unverändert. "Wir haben auch einen entsprechenden Abänderungsantrag eingebracht", so Wimmer.
Auch drei Vizes bleiben
Die Neos-Gemeinderätin Elisabeth Leitner-Rauchdobler stellte zudem einen Abänderungsantrag zur Reduktion der "Luxus-Vizebürgermeister". Dieser fand bei keiner Partei Zustimmung. "Man will hier nur Ämtelchen und Pfründe verteidigen", kritisiert Leitner-Rauchdobler.
Alle Beschlüsse bedürfen einer Zwei-Drittel-Mehrheit, müssen auch im Landtag beschlossen werden und treten ab der nächsten Legislaturperiode in Kraft.
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