Gastronomen müssen Personal etwas bieten
Köche und Kellner sind sehr gefragt und können sich ihren Arbeitsplatz derzeit fast überall aussuchen.
Das "Griss" um die Fachkräfte in der Gastronomie ist groß. Gelernte Köche und Kellner können sich derzeit am Arbeitsmarkt ihre Stelle aussuchen. Laut AMS-Auskunft gibt es im Arbeitsmarktbezirk Linz knapp 200 offene Stellen im Gastro-Bereich. Gastwirte und Restauranteigentümer müssen zu kreativen Mitteln greifen, um an gutes Personal zu kommen. Margot Koll vom "Wia z'haus Lehner" am Bachlberg will künftig auch auf soziale Medien setzen und neue Mitarbeiter etwa über Facebook rekrutieren. Für junge Arbeitnehmer ist der Wohlfühlfaktor oft wichtiger als das ausbezahlte Gehalt. "Als Arbeitgeberin muss ich den Angestellten heute etwas bieten", sagt Koll. Entsprechende Überbezahlung sowie zusätzliche soziale Leistungen gelten als selbstverständlich. Das geht vom angebotenen Essen und Trinken im Wirtshaus bis hin zu gemeinsamen Festen und Ausflügen.
Keine Lehre für Asylwerber
Die Ankündigung der Bundesregierung, künftig keine Asylwerber mehr als Lehrlinge in Mangelberufen zuzulassen, könnte den Fachkräftemangel noch weiter verschärfen. Die Maßnahme sorgt bei Wirtschaftstreibenden und den Oppositionsparteien für harsche Kritik. Vizebürgermeister und Wirtschaftsreferent Bernhard Baier (VP) hält die Maßnahme dennoch für richtig: "Asyl und Arbeitsmigration darf nicht vermischt werden. Daher ist die Neuregelung dringend notwendig." Baier wünscht sich jedoch, dass jene Asylwerber, die derzeit eine Lehre machen, diese auch beenden können. Danach solle geprüft werden, ob sie die neuen Kriterien der Rot-Weiß-Rot-Karte erfüllen.
Arbeitszeit & Lohn
Die kollektivvertraglichen Bruttolöhne im Gastgewerbe reichen von 1.500 Euro für ungelernte Arbeiter, bis 2.080 Euro für Küchenchefs oder Servicemitarbeiter mit höheren Befugnissen. Die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden teilt sich auf fünf Tage auf. Ab 1. September darf nach Vereinbarung bis zu 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Innerhalb des Durchrechnungszeitraums von 17 Wochen beträgt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit dann maximal 48 Stunden. Eine Normalarbeitszeit von bis zu 12 Stunden pro Tag ist möglich, wenn Zeitausgleich in ganzen Tagen, in Verbindung mit Wochenenden gewährt wird. Die wöchentliche Ruhezeit von mindestens 36 Stunden darf sich nur wegen eines „betrieblich unabwendbaren, nicht voraussehbaren Ereignisses“ verschieben. Genaueres auf meinbezirk.at/2782973
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