Klare Regelungen für Foodcoops mit WKOÖ
Foodcoops sind eine regionale Einkaufsgemeinschaft, bei der Konsumenten regionale Produkte bestellen können, die an fixen Übergabestellen zu bestimmten Zeiten abgeholt werden können. Derzeit gibt es in Oberösterreich 22 solcher, als Verein gegründete, Gemeinschaften. In einer Reihe von Gesprächsrunden mit Foodcoop-Vertretern, der Landwirtschaftskammer OÖ, Bio Austria OÖ, der Wirtschaftskammer OÖ und dem Umweltressort von Landesrat Rudi Anschober ist es nun gelungen, Rahmenbedingungen festzulegen, die es den Foodcoops erlaubt weiterhin ohne Gewerbeschein tätig zu sein.
Anschober: "Foodcoops sind eine wichtige Verbindung von Konsumenten und Produzenten. Mit ihrem Engagement sind sie Botschafter für ökologische Lebensmittel, bewusste Ernährung und regionalen Einkauf – dies wird vom oö. Umweltressort unterstützt. Mir war es daher wichtig für die auch medial diskutierten Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Gewerberecht eine konsensuale Lösung in die Wege zu leiten und eine gute und einvernehmliche Basis für die Zukunft zu ermöglichen – so profitieren oö. Produzenten und Konsumenten gleichermaßen.
Vereinbarte Rahmenbedingungen:
- Bezug der Waren: Hauptsächlich regionale Lebensmittel und Produkte aus landwirtschaftlicher Erzeugung
- Produzenten sollten aus rechtlichen Gründen nicht Mitglied der belieferten Foodcoop sein
- Waren nur für Mitglieder (kein Onlineshop für alle, keine Verkaufsauftritte auf Märkten)
- Keine Anstellung von Mitarbeitern über die Gerüngfügigkeit hinaus
- Öffungszeiten sind auf zwei Halbtage pro Woche begrenzt (zur Warenannahme/-ausfolgung
- Reine Vermittlungstätigkeit, d.h. kein Ankauf und Weiterverkauf von Waren, Gemeinsame Einzelbestellung der Mitglieder
- Über die Gründung einer Foodcoop ist die Lebensmittelaufsicht OÖ in Kenntnis zu setzen
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