Zehn-Punkte-Maßnahmenkatalog gegen Borkenkäferbefall

v.l.: Ferdinand Reisecker (Obmann WKO Fachgruppe Holzindustrie), Landesforstdirektorin Elfriede Moser, Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger und Friedrich Laurenz Rumplmayr (WKO, Sparte Industrie) | Foto: Land OÖ
  • v.l.: Ferdinand Reisecker (Obmann WKO Fachgruppe Holzindustrie), Landesforstdirektorin Elfriede Moser, Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger und Friedrich Laurenz Rumplmayr (WKO, Sparte Industrie)
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OÖ (sje). Der Fichtenborkenkäfer schreitet immer weiter voran und befällt überwiegend das Mühlviertel sowie die größeren Windwurfgebiete des Innviertels und des Aplenvorlandes und die kleineren Nester- und Einzelwürfe der südlichen Gebirgsbezirke. Aus diesem Grund hat Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger einen Runden Tisch mit den Vertretern der oberösterreichischen Forst- und Holzwirtschaft abgehalten. „Vor allem die hohe Befallsdichte, das im Wald und am Waldrand lagernde Bloch- und Restholz sowie die stockende Holzabfuhr bereitet uns große Sorgen. Es müssen nun alle Anstrengungen unternommen werden, um die Borkenkäferbekämpfung zu fördern und die Abfuhr des Käferholzes in die Säge bzw. die Lagerung in waldfernen Gebieten voranzutreiben“, betont Hiegelsberger. Ein Zehn-Punkte-Maßnahmenkatalog soll laufende Kontrolle des Borkenkäferbefall durch die Waldeigentümer, die Forstaufsicht des Landesforstdienstes sowie alle Forstorgane durchführen. Der Maßnahmenkatalog beinhaltet unter anderem die Förderung des Verhackens des Restholzes aus Mitteln der Ländlichen Entwicklung (LE-Mittel), einen Einsatz von Mulchgeräten gegen die Borkenkäfermassenvermehrung, eine Förderung des maschinellen Entrindens des Schadholzes, sowie eine Subvention zur Errichtung von Zwischenlagern und Nasslagern. Auch beim Verbringen des Schadholzes in die Zwischenlager soll gefördert werden.

Hiegelsberger appelliert nun vor allem an die Waldbauern vorerst keine gesunden Bäume zu fällen um den Holzmarkt zu entlasten. Ein Waldumbau in Mischwälder mit Laubholz, Tanne, Lärche und Douglasie ist langfristig entscheidend. Zusätzliche LE-Fördermittel werden daher in den nächsten Jahren, in den Waldbau und Frostschutz verschoben. „Der Klimawandel verlangt nach stabilen Mischwäldern. Unsere Forstwirtschaft denkt in Generationen und setzt alles daran Oberösterreichs Wälder gesund zu halten“, so Hiegelsberger. Zurzeit stehen dem gesamten Forstprogramm 15 Millionen Euro zur Verfügung.

Zehn-Punkte-Maßnahmenkatalog

(Quelle: Land OÖ)

  1. Die Förderung des Verhackens des Restholzes wird aus Mitteln der Ländlichen Entwicklung (LE-Mittel) im Ausmaß von 80 Prozent der anrechenbaren Kosten unterstützt. Voraussetzung für diese Förderung ist das Verblasen des Hackgutes in den Wald.
  2. Einsatz von Mulchgeräten gegen die Borkenkäfermassenvermehrung: je Hektar wird eine Untersütztung von 1.020 Euro ausbezahlt.
  3. Das maschinelle Entrinden des Schadholzes im Wald oder auf Zwischenlagern wird mit einer Förderung von 80 Prozent der Kosten unterstützt.
  4. Das Entrinden des Holzes wird in schwer bringbaren Lagen bei Standardkosten von 31,50 Euro je Baum mit 80 Prozent gefördert.
  5. Für die Errichtung von Zwischenlagern und Nasslagern liegt der Fördersatz (LE-Mittel) bei 35 Prozent.
  6. Auch beim Verbringen des Schadholzes aus dem Wald auf Zwischenlager werden die Mehrkosten für den LKW-Transport aus LE-Mittel mit 80 Prozent der anrechenbaren Kosten gefördert. Dabeo sollen bevorzugt jene Ganter aus dem Wald entfernt werden, die eine besondere Borkenkäfergefahr für den Wald darstellen. Derzeit wird bereits intensiv nach geeigneten Lagerstandorten weitab von gefährdeten Fichtenbeständen gesucht.
  7. Durch die Angebung der Gewichtlimits bei LKW-Transporten von den üblichen 44 Tonnen auf 50 Tonnen bis Ende 2018 soll der Abtransport des Schadholzes beschleunigt werden.
  8. Für die Aufarbeitung von Sturmschäden am Wald wird eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds gewährt. Die Schadfläche muss mindestens 0,5 ha betragen und kann sich aus Einzelflächen von mindestens 0,1 ha Größe zusammensetzen. Die Beihilfen betragen bei erschwerten Bringungsverhältnissen 1.500 Euro zu je ha und bei besonders erscherten Bringungsverhältnissen 2.000 Euro je ha Schadfläche. Die Beihilfen sin düber die Gemeinden zu beantragen.
  9. Die Vorlage von Fangbäumen sollte forciert werden. Dabei wird der Fangbaum aus LE-Mittel mit 24 Euro je Exemplar bei einem Brusthöhendurchmesser von über 25 cm bzw. acht Euro bei einem Brusthöhendurchmesser von unter 25 cm.
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Foto: amixstudio/stock.adobe.com
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