"Wir ermitteln weiter, um Gewissheit über den Aufenthaltsort Nikitas zu erlangen"
Da die Polizei Ende letzter Woche angegeben hatte, von einer Handypeilung Nikitas abzusehen, wollten die Bezirksblätter Lungau den Grund für dieses Vorgehen erfragen: Bei der Polizeiinspektion Lungau hieß es auf die Anfrage der BB: "Um eine Ortung durchführen zu können, gibt es rechtliche Voraussetzungen, die gegeben sein müssen. Derzeit sind diese Voraussetzungen nicht vorhanden. Momentan gibt es keinen Hinweis auf das Vorliegen einer Straftat. Da es keine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die Freiheit Nikitas gibt, ist die Rechtsgrundlage für eine Handypeilung einfach nicht gegeben." Weiter wurde uns allerdings mitgeteilt: "Wenn sich die Situation ändert, wird der Antrag auf eine Handyortung sofort neuerlich eingebracht."
Kontakt ist da
Für die Polizei ist der "Fall Nikita" trotz des Kontakts zwischen Mutter und Tochter per Whats App nicht abgeschlossen. "Wir ermitteln weiter, um Gewissheit über den Aufenthaltsort Nikitas zu erlangen", heißt es von der PI Tamsweg.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.