Weitere Strafe für Uber in Wien: 120.000 Euro
Weil Uber sich nicht an die Auflagen der über das Unternehmen verhängten Einstweiligen Verfügung hält, hat das Exekutionsgericht nun eine weitere Geldstrafen verhängt.
WIEN. Das Exekutionsgericht für die Innere Stadt Wien hat am Freitag Strafen in der Höhe von insgesamt 120.000 Euro gegen Uber verhängt. Im Beschluss des Exekutionsgerichtes heißt es: „Die Höhe der verhängten Geldstrafe ist aufgrund der wiederholt geltend gemachten Verstöße angemessen. Der wirtschaftliche Nutzen, den die verpflichtete Partei (Uber) aus ihrem Verhalten zieht, rechtfertigt keine geringere Geldstrafe“.
Die einstweilige Verfügung hatte Konkurrent Taxi 40100 Ende April am Wiener Handelsgericht erwirkt. Gemäß dieser Verfügung war es Uber untersagt, Fahrten, die nicht am Betriebsstandort des Unternehmens einlangten, anzunehmen. Als Reaktion auf das Urteil stellte Uber den Betrieb in Wien kurzzeitig ein, war aber bereits zwei Tage später wieder verfügbar.
Vonseiten Taxi 40100 heißt es: „Wir werden weiterhin prüfen, ob Uber weiterhin gegen die einstweilige Verfügung verstößt. Wenn ja, werden wir diese Verstöße natürlich ebenfalls dem Exekutionsgericht melden“, so Rechtsanwalt Dieter Heine.
Schon 140.000 Euro Strafe verhängt
Zusammen mit der ersten Strafe in Höhe von 20.000 Euro wurden bisher Strafen in der Höhe von 140.000 Euro verhängt. Uber kann gegen die jeweiligen Beschlüsse Rekurs einlegen. Wird ein solcher nicht eingebracht oder abgewiesen, wird die Exekutionsbewilligung rechtskräftig und Uber muss zahlen – oder das Gericht schickt den Exekutor.
Von Uber gab es vorerst keine Reaktion zu dem Urteil.
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