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Kassiererin in Mattersburg um 16.800 Euro gebracht
4. Juli 2018, 09:43 Uhr
Die AK konnte aufgrund der Verfallsfristen nur einen Teil des Betrages einfordern.
MATTERSBURG. Sechs Jahr lang stand eine 54-jährige Frau in einem Elektrofachgeschäft in Mattersburg an der Kassa. Monat für Monat landeten für ihre Arbeit rund 200 Euro zu wenig auf dem Konto der Frau, weil sie von ihrem Unternehmen in einer zu niedrigen Beschäftigungsgruppe eingestuft wurde.
Firma weigerte sich
„Dabei sagt ein Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt – bestätigt von Obersten Gerichtshof -, dass Kassiererinnen in Verwendungsgruppe drei gehören“, stellt AK-Jurist Heinzi-Erik Hobisch klar, und nicht, wie die Kassiererin, in Stufe zwei. Der Jurist nahm sich dem Fall der Kassiererin an. Zwei Schreiben von Seiten des AK-Experten reichten nicht aus. Die Firma weigerte sich weiterhin die 54-Jährige als Kassiererin gelten zu lassen. Und das obwohl sie laut Dienstvertrag genau als diese betitelt wurde.
Ein Jahr nachgefordert
Letztlich erstritt der AK-Experte vor Gericht 2.250 Euro brutto. Doch es hätte viel mehr sein können. „Aufgrund der Verfallsfristen konnten wir nur ein Jahr einfordern. Rechnet man die Summe auf die sechs Jahre der Beschäftigung auf, sprechen wir von 16.800 Euro“, rechnet Hobisch vor.
„Verfallsfristen streichen“
Mit ein Grund warum das Aus für Verfallsfristen zu den essentiellen Forderungen von AK-Präsident Gerhard Michalitsch gehören: „Die kurzen Verfallsfristen sind unfair und sollten daher gänzlich gestrichen werden.“ AK-Jurist Hobisch rät: „Jeder Arbeitnehmer sollte laufend überprüfen, ob man richtig eingestuft ist.“ Sollte es Unregelmäßigkeiten oder dergleichen sowie Fragen geben, dann können sich die Arbeitnehmer an die Arbeiterkammer Burgenland (02682/740) wenden.
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