Gesundheit pur - Kur, Genesung, Rehabilitation

Alle Infos im neuen Online-Ratgeber der NÖ Gebietskrankenkasse

9.000 Kur-, Genesungs- und Rehabilitationsanträge langen jedes Jahr bei der NÖ Gebietskrankenkasse ein. Was ist der Unterschied zwischen diesen drei Gesundheitsangeboten? Eine Kur soll - meist chronische - Krankheiten wie Rheuma, Diabetes, Asthma oder Wirbelsäulen-Beschwerden heilen bzw. lindern. Genesung wird nach schweren Operationen, Chemo- und Strahlentherapien gewährt. Rehabilitation gibt es im Anschluss an eine Krankenbehandlung - mit dem Zweck, dass die Patienten wieder ein eigenständiges Leben führen können (z. B. nach einer Hüftgelenksoperation). Ein Kur- bzw. Genesungsaufenthalt dauert drei Wochen, ein Rehabilitationsaufenthalt grundsätzlich drei bis vier Wochen, diese finden in Sonderkrankenanstalten statt.

Jeder, der sozialversichert ist, kann einen Antrag auf Kur, Genesung oder Rehabilitation stellen; ein Rechtsanspruch besteht aber nicht. Die NÖ Gebietskrankenkasse ist bei Genesungsaufenthalten für alle Versicherten, bei Kur und Rehabilitation nur für Angehörige, freiwillig Versicherte und Kriegshinterbliebene zuständig; für Erwerbstätige und Pensionisten ist hier die Pensionsversicherungsanstalt – bzw. bei Arbeitsunfällen die Unfallversicherungsanstalt – der richtige Ansprechpartner.

Der Weg zur Gesundung: Antragsformulare gibt es beim Arzt, im Krankenhaus und in allen NÖGKK-Servicestellen. Der behandelnde Arzt stellt gemeinsam mit dem Patienten den Antrag aus. Dieser wird – mit aktuellen Befunden – an die NÖ Gebietskrankenkasse übermittelt. Wenn die medizinischen Voraussetzungen gegeben sind, erhält der Patient eine schriftliche Bewilligung, die so genannte Kostenübernahmeerklärung. Diese informiert auch über die Auswahl des geeigneten Heimes, die Terminvergabe erfolgt durch das Heim.

Die Kosten: Zwischen 1.000 und 8.000 Euro entstehen der NÖ Gebietskrankenkasse pro Kur-, Genesungs- bzw. Rehabilitationsaufenthalt. Laut Gesetz sind für die Patienten bestimmte Zuzahlungen (Zuzahlung für Rehabilitationsaufenthalt maximal für 4 Wochen) vorgesehen, die sich nach dem Bruttoeinkommen des Versicherten richten. Diese werden jährlich angepasst und betragen heuer 7,00 Euro (Bruttoeinkommen: 793,41 bis 1.374,78 Euro), 12,00 Euro (Bruttoeinkommen: 1.374,79 bis 1.956,17 Euro) und 17,00 Euro (Bruttoeinkommen ab 1.956,17 Euro) pro Aufenthaltstag. Die Zuzahlung entfällt bei einem Bruttoeinkommen unter 793,40 Euro, für Pensionisten, die eine Ausgleichszulage erhalten sowie für im gemeinsamen Haushalt lebende Ehegatten, die eine Ausgleichszulage beziehen.

Wie oft darf man fahren: Wenn es medizinisch notwendig ist, sind zwei Aufenthalte innerhalb von fünf Jahren möglich. Zwischen zwei Aufenthalten muss ein Jahr liegen.

Auf der Homepage der NÖ Gebietskrankenkasse www.noegkk.at gibt es alle Informationen auf einen Klick. Der Online-Ratgeber beantwortet individuelle Fragen und gibt einen raschen Überblick zu allen Themen. Gerne beraten Sie die Experten der NÖGKK auch persönlich.

Zum Online-Ratgeber: http://www.sozialversicherung.at/expert/enb.cgi?SHOWMODE=1&WIZARD=ESV-KUR-REHAB&TRAEGER=NOEGKK&BEREICH=SV&LAYOUT=NOEGKK

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