Die wundersame Heilung des Schlaganfallpatienten
Binnen drei Tagen erkannte die PVA nach vorangehender Absage die Notwendigkeit einer Reha an.
BEZIRK MISTELBACH. Herr S. (Name der Redaktion bekannt) ist 84 Jahre alt. In diesem Sommer musste er wegen eines Schlaganfalles sechs Tage ins Krankenhaus Mistelbach. Die behandelnden Ärzte entschieden, ihn möglichst zeitnah, einen Monat nach der Entlassung am 10. August, auf Rehabilitation nach Bad Pirawarth zu entsenden.
Kontrolle
Am 31. August bekam Herr S. einen Anruf der Pensionsversicherung, seine Reha in Bad Pirawarth wurde storniert. Er müsse sich bei einem Arzt der Anstalt zur Kontrolle einfinden. Die dazugehörige Vorladung in den sechsten Wiener Gemeindebezirk erreichte den 84-Jährigen am 5. September. Der Pensionär kam der Aufforderung nach und hielt am 14. September den Kontrolltermin ein. Bereits vier Tage später wurde ihm ein abschlägiges Schreiben der Pensionsversicherung übermittelt. "Die durchgeführte Untersuchung ergab keinen Hinweis auf eine wesentliche Funktionseinschränkung. Daher besteht für ein stationäres Heilverfahren keine medizinische Notwendigkeit. Ein neuerlicher Antrag kann frühestens ein Jahr nach Ausstellung dieser Verständigung eingebracht werden", heißt es darin. Weiters teilte die Pensionsversicherung Herrn S. mit, dass Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge freiwillige Leistungen darstellen: "Auf Maßnahmen der Rehabilitation besteht kein Rechtsanspruch."
Öffentlichkeit
Der Patient wollte dies aber nicht unkommentiert auf sich sitzen lassen. Schließlich ging es um seine Gesundheit. "Die Ärzte im Krankenhaus werden ja vorgeführt. Sie schicken mich auf Kur, aber die Pensionsversicherung sagt, sie haben unrecht", empört sich Herr S. Er versuchte seinen Sachbearbeiter zu kontaktieren, der für den ihn allerdings nicht persönlich zu sprechen war.
Am 21. September erreichte Herrn S. ein weiteres Schreiben der Pensionsversicherung: Antrag auf 29 Tage Heilverfahren bewilligt in der "Wunscheinrichtung" Klinik Pirawarth. Weitere Besuche bei Kontrollärzten in der Zwischenzeit gab es nicht.
Unglückliche Zufälle
Die Ombudsstelle der Pensionsversicherung bedauert den Ablauf des Falles: "Das ist absolut kein Paradebeispiel." Der erste administrative Fallstrick wurde schon im Krankenhaus gelegt, wo man bereits einen Termin ohne die Bewilligung des Zahlers in der Reha-Klinik vereinbarte. Was gut gemeint war, ging nach hinten los.
Weiters war der Antrag des Krankenhauses zu ungenau formuliert, weshalb Herr S. zu einem Kontrolltermin vorgeladen wurde. Der dort untersuchende Arzt bewilligte die Rehabilitation, was mit dem Schreiben vom 21. September geschehen ist.
Dass dazwischen, am 18. 9., noch ein ablehnendes Schreiben an Herrn S. erging, schreibt die Ombudsstelle sehr unglücklichen Zufällen zu und bedauert: "Es tut uns sehr leid, wie das alles gelaufen ist."
Karina Seidl
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