Fußtritte für Lutz-Lagerarbeiter
Lagerarbeiter lehnte Übergabe eines auf Pump gekauften Tisches ab
SEYRING/KORNEUBURG (mr). Kein Verständnis zeigten Kunden für interne Vorschriften beim Möbelhaus XXL-Lutz. Ein 52-jähriger Kunde hatte eben einen Tisch auf Kredit gekauft und fuhr mit seinen Söhnen (24 und 23) sogleich in das Abhollager nach Seyring um das gute Stück abzuholen.
Der Lagerarbeiter verweigerte die Herausgabe jedoch, weil die Kreditwürdigkeit des Käufers noch nicht überprüft und der Kreditkauf daher noch nicht bewilligt war.
Fußtritte gegen Kopf
Solche Formalitäten wollte das Trio nicht akzeptieren. Der 34-jährige Lagerarbeiter schilderte dem Gericht: "Zuerst haben sie mich Wichser und Hurensohn geschimpft, dann hat mir einer ins Gesicht gespuckt. Schließlich haben sie mich umgerissen und mit dem Füßen auf mich getreten." Ergebnis: multiple Prellungen im Schädelbereich und Verlust eines Zahnes.
Alle drei leugnen, ein Diversionsangebot lehnen sie – weil völlig unschuldig – brüsk ab. Also werden sie wegen Körperverletzung zu bedingten Haftstrafen zwischen drei und sechs Monaten verurteilt. Nicht rechtskräftig!
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