Großkrut: Jagdhund reißt Katze
Nur Zentimeter fehlten Schnurrli zur Rettung hinter den Zaun. Die Katzenbesitzer sind empört.
GGROSSKRUT. Diesen Abend wird Heidelinde Wagner nicht so schnell vergessen. Es war der Abend, an dem ihr geliebter Kater Schnurrli sein Leben aushauchte.
Gegen drei Viertel acht Uhr Abends am 6. August hörte sie auf ihrer Terrasse sitzend eine männliche Stimme von der Straße neben ihrem Garten ruhig sagen: "Da kumm her!"
"Ein paar Sekunden später hörte ich meine Katze schreien und sah sie sich winden und kämpfen, hinter dem Zaun unter den Thujen, die mein Grundstück begrenzen", erzählt Heidelinde Wagner. Sie stürzte hinaus zu ihrem Haustier und traf dort auf einen Jäger. "Er stand da und sah zu, wie sein Hund meine Katze im Maul hatte und rüttelte", empört sich die Großkruterin.
Heftiger Streit
Im darauffolgenden Wortgefecht, an dem sich auch der hinzugekommene Freund von Frau Wagner beteiligte, erklärte der Jäger, er sei auf der Jagd, weshalb ein Anleinen des Hundes nicht nötig sei. "Der Hund ist nochmal zur Katze, die schon sehr mitgenommen aussah, da er ja nicht an der Leine war und der Besitzer es nicht für notwendig hielt, ihn zu halten", erzählt Heidelinde Wagner, die dann selbst den Hund wegzog. Schnurrli starb eine halbe Stunde später an seinen inneren Verletzungen.
Für den Jäger, der lieber anonym bleiben möchte, stellt sich die Situation anders dar: "Die Katze war am direkt angrenzenden Feld und lief Richtung Haus, doch konnte sie wegen der Umzäunung nicht in den Garten". Bis er zu den beiden kämpfenden Tieren gelangte, war es schon zu spät: "Sobald als möglich ergriff ich das Halsband des Hundes und hielt ihn fest." Dem Jäger tut der Vorfall zutiefst leid: "Ich bin an dem Tag weggegangen, weil die Situation so aufgeheizt war. Tags darauf wollte ich mich entschuldigen, doch da lag bereits eine Anzeige gegen mich vor." Der Jäger meldete den Vorfall vorsorglich bei seiner Versicherung und beim Bezirksjägermeister.
300 Meter Abstand
"Es ist nicht im Sinne der Jägerschaft, dass Jagdhunde Katzen im Ortsgebiet töten", stellt Bezirksjägermeister Gottfried Klinghofer klar. Das Jagdgebiet, in dem für Jagdhunde keine Leinenpflicht besteht, beginnt an der Orts- beziehungsweise Grundgrenze.
"Das heißt aber nicht, dass dort schon geschossen wird. Dafür gilt es zumindest 300 Meter Schussdistanz einzuhalten", beteuert Klinghofer die gängige Jagdpraxis.
Anzeige abgelehnt
Weder die Versicherung des Jägers noch die Staatsanwaltschaft Korneuburg konnten ein Fehlverhalten des Jägers erkennen, was Heidelinde Wagner zutiefst empört: "Ich finde es einfach so ungerecht, dass so etwas keine Konsequenzen hat."
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