AK half: Spenglerei musste 15.900 Euro an Arbeiter zahlen

Der Neunkirchner Bezirksstellenleiter Gerhard Windbichler und der Breitenauer AK Niederösterreich-Kammerrat Stefan Schärf stellten die Jahresbilanz 2017 der Bezirksstelle Neunkirchen vor. | Foto: RAXmedia
  • Der Neunkirchner Bezirksstellenleiter Gerhard Windbichler und der Breitenauer AK Niederösterreich-Kammerrat Stefan Schärf stellten die Jahresbilanz 2017 der Bezirksstelle Neunkirchen vor.
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BEZIRK NEUNKIRCHEN (ws). Da der Firmenchef mehrmalige Erinnerungen, an die Auszahlung des Lohnes offenbar ignorierte, verfasste der Mitarbeiter nach Rücksprache bei der AK-Bezirksstelle Neunkirchen einen Brief an den Dienstgeber, in dem er einen berechtigten vorzeitigen Austritt aufgrund vorenthaltener Entgeltzahlung androhte. Da die Firma trotzdem nicht zahlte, wurde der Austritt mithilfe des AK-Experten, wie angekündigt, tatsächlich vollzogen. „Wir haben dann den Fall zur gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche an unser zuständiges Rechtsschutzbüro übergeben. Dort war die Klage für das Arbeits- und Sozialgericht bereits vorbereitet, als wir erfuhren, dass die Spenglerei Insolvenz angemeldet hatte“, schildert Bezirksstellenleiter Gerhard Windbichler.
Die Arbeiterkammer konnte aber auch in diesem Fall helfen. Die ExpertInnen der Insolvenzberatung brachten die Ansprüche des Mannes schließlich beim Insolvenzfonds ein. Von dort wurden die offenen 15.900 Euro brutto prompt überwiesen.

Jahresbilanz 2017 – Bezirk Neunkirchen

„Insgesamt hat die Bezirksstelle im Vorjahr 2.933.234 Euro für ArbeitnehmerInnen der Region erstritten“, bringt es Bezirksstellenleiter Gerhard Windbichler auf den Punkt. Dieser Betrag beinhaltet auch die Steuerrückholaktion sowie den KonsumentInnenschutz. „Den größten Brocken macht naturgemäß unsere Hilfe bei Problemen am Arbeitsplatz oder in sozialrechtlichen Fragen aus“, weiß Windbichler. Insgesamt hatten sich 6.557 Menschen an die Bezirksstelle gewandt. „Das zeigt, wie wichtig wir als Anlaufstelle in allen Lebenslagen sind“, so Windbichler.
Dieses Profil habe man auch mit zahlreichen Veranstaltungen geschärft. Besonders die Infoveranstaltung für werdende Eltern „Ein Kind kommt“, die in Kooperation mit der Gebietskrankenkasse organisiert wurde, war gut besucht. Außerdem kamen rund 640 SchülerInnen in den Genuss von Bewerbungstrainings, die die AK-ExpertInnen in den Schulen des Bezirks durchführten.

Leistungen für die AK-Mitglieder im Überblick
Beratungen: 6.557, also im Schnitt täglich mehr als 20 Beratungen
Für die Mitglieder insgesamt erreicht: 2.933.234 Euro
Im Arbeits- und Sozialrecht eingebracht: 1.985.984 Euro
Davon Insolvenzvertretung: 1.367.870 Euro

51 Millionen Euro für Beschäftigte in Niederösterreich

Landesweit hat die AK Niederösterreich 51 Millionen Euro für die AK-Mitglieder allein im Arbeits- und Sozialrecht erstritten. „Das ist Geld, das den Beschäftigten zusteht und ihnen aus vielerlei Gründen vorenthalten wurde“, sagt AK Niederösterreich-Kammerrat Stefan Schärf. Die Bandbreite der Fälle, in denen die AK Niederösterreich ihre Mitglieder vertreten hat, spiegelt die Probleme in der Arbeitswelt wieder: nicht ausbezahlte Überstunden, ungerechtfertigte Entlassungen, Bezahlung unterhalb des Kollektivvertrags, nicht ausbezahlte Löhne und Gehälter oder Abfertigungen. Aber auch zum Thema Arbeitslosenversicherung, Pension und Krankheit gibt es viele Anfragen. „Hier kommt laufend Hilfe und Unterstützung von unseren ExpertInnen, die für die Betroffenen im Einsatz stehen“, so Kammerrat Schärf.

Erfolge für AK bei Entgeltfortzahlung ab 1. Juli

Landesweit gab es besonders viele Anfragen zum Thema Krankenstand. Immer wieder sind ArbeitnehmerInnen im Krankenstand mit mehr oder weniger freiwilligen Beendigungen der Arbeitsverhältnisse konfrontiert. Wird ein/e Beschäftigte/r krank, kommt von Unternehmen das Thema einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses ins Spiel. „So wollen sich manche Arbeitgeber Lohn und Gehalt für die MitarbeiterInnen während des Krankenstandes sparen“, schildert Schärf. „Die Kosten werden stattdessen auf die Allgemeinheit, also die Krankenkassen, abgewälzt“.

AK und ÖGB haben daher stets gefordert, dass auch bei einvernehmlichen Lösungen im Krankenstand eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zu leisten ist. Dieser Druck hat gewirkt, mit 1. Juli werden rechtliche Änderungen wirksam. „Wird ein Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit einem Krankenstand aufgelöst, muss der Arbeitgeber volle Entgeltfortzahlung leisten“, sagt Schärf. Diese Entgeltfortzahlung beträgt ab 1. Juli im Krankenstand bereits ab einem Dienstjahr bis zu acht Wochen – und zwar für ArbeiterInnen wie für Angestellte. Bisher galt die Entgeltfortzahlung im Krankenstand von 8 Wochen erst nach 5 Arbeitsjahren.


AK Steuerrückholaktion 2018


Die Steuerrückholaktion der AK läuft vom 13. März bis 14. April.
Terminvereinbarungen ausschließlich unter Tel.: 057171-26000.

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