Feuerteufel oder Unschuldslamm: Gericht sprach Gloggnitzer frei
Bezirk Neunkirchen. 31-Jähriger wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung vor Gericht. Ihm konnte nichts nachgewiesen werden.
Die Vorwürfe der Wiener Neustädter Staatsanwaltschaft wogen schwer: Der Mann soll am 4. März 2016 in Gloggnitz zuerst einen VW Polo versucht haben in Brand zu setzen und dann ein Moped tatsächlich abgefackelt haben. Gestützt wurden die Anschuldigungen durch Protokolle und Zeugenaussagen bei der Gloggnitzer Polizei.
Anklage nicht haltbar
Anschuldigungen, die jetzt am Landesgericht (vorsitzende Richterin Bettina Koller), Niederschrift für Niederschrift zerlegt wurden und immer unglaubwürdiger erschienen. Selbst wenn der Mann an beiden Tatorten gesichtet worden wäre, was die Zeugen vor Gericht nicht mehr eindeutig bestätigen konnten, gäbe es keinerlei Hinweise, dass er die Brände gelegt habe. Hier dürften die polizeilichen Ermittlungen der Gloggnitzer Beamten etwas unkoordiniert von statten gegangen sein und übers Ziel hinausgeschossen haben. Denn: Der Angeklagte fiel der Polizei schon des öfteren als Verdächtiger in Brandermittlungen auf. Jedoch konnte er nie überführt werden.
Rechtskräftiger Freispruch
Und so wurde ihm auch diesmal mit seiner Verantwortung "Ich habe mit den Bränden nichts zu tun" recht gegeben: Freispruch. Rechtskräftig.
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