Mörder kam freiwillig ins Gefängnis zurück
BEZIRK NEUNKIRCHEN. Hoppala in der Justizanstalt für straffällige Jugendliche in Gerasdorf: Hier wurde ein verurteilter Mörder (22) versehentlich vorzeitig entlassen. Das Landesgericht hatte zwar dem Antrag auf bedingte Entlassung zugestimmt. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Rechtsmittel gegen die vorzeitige Entlassung ein. Davon wusste man in der JA Gerasdorf jedoch nichts. Das Oberlandesgericht bestätigte den Staatsanwalt. "Wir müssen nicht verständigt werden. Das ist unglücklich gelaufen, weil das Oberlandesgericht am Entlassungstag entschieden hat. Aber die Panne liegt bei uns", so der Leiter der Medienstelle Oberstleutnant Thomas Binder zu den Bezirksblättern.
Der 22-Jährige, der bereits fünf der zehn Jahre Haft verbüßt hatte, war in Freiheit. Er folgte allerdings der telefonischen Anweisung der Anstaltsleitung und kehrte in das Gefängnis zurück. Binder: "Der Gefangene ist sehr vernünftig und hat sicherlich gewusst, dass sich sein Verhalten auf eine etwaige spätere vorzeitige Entlassung auswirken wird."
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.