Kampf gegen Monster-Röhre, Runde X: ÖBB bleiben gelassen
Alliance for Nature brachte Beschwerde gegen wasserrechtliche Bewilligung auf steirischer Seite ein.
Der Einspruch gegen eine wasserrechtliche Bewilligung hat laut Alliance for Nature nun eine aufschiebende Wirkung. Laut ÖBB habe die Beschwerde keine Auswirkungen auf das Projekt.
BEZIRK NEUNKIRCHEN. Für die steirischen Abschnitte des Projektes Semmeringbasistunnel neu mussten Anpassungen berücksichtigt werden. "Konkret geht es dabei um die behördliche Abnahme eines genehmigungsgemäß umgelegten Baches und die damit im Zusammenhang stehenden Konkretisierungen und geringfügigen Änderungen aus wasserrechtlicher und abfallrechtlicher Sicht", skizziert DI Christoph Seif, Pressesprecher der ÖBB.
Einspruch am letzten Tag
Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung hielt dazu im Juni des Vorjahres eine mündliche Verhandlung ab, holte Gutachten ein und erteilte per Bescheid vom 18. Dezember 2017 die Bewilligung für diese Änderungen. Und eben gegen diesen Bescheid geht nun Alliance for Nature vor.
"Am letzten Tag der vierwöchigen Einspruchsfrist hat Alliance For Nature Beschwerde eingebracht. Sie befürchtet insbesondere, dass die Bergwasserausleitungen zu Grundwasserabsenkungen und in weiterer Folge zu Beeinträchtigungen oder Trockenfallen von Quellen, Bachläufen und Brunnen sowie zu Beeinträchtigungen oder Zerstörung von Kalktuffquellen führen", berichtet Christian Schuhböck, Generalsekretär von Alliance for Nature, jene Organisation, die von Anbeginn für den Erhalt der historischen Semmeringbahn eintritt und gegen die Monsterröhre auftritt (die BB berichteten).
"Gesamtprojekt nicht betroffen"
Ein Einspruch, der bei den ÖBB am 22. Februar noch nicht bekannt war. Dennoch bleibt Seif gelassen: "Sollte diese Beschwerde zeitgerecht eingebracht worden sein, sind die Arbeiten am Semmering-Basistunnel jedoch nicht betroffen, da lediglich lokale und geringfügige Anpassungen Gegenstand der Änderungsgenehmigung sind und nicht das Gesamtprojekt. Die ÖBB werden die Beschwerde prüfen, sobald ihr der Inhalt bekannt ist."
Das sieht Schuhböck anders. Der behauptet nämlich, Beschwerden hätten gemäß Bescheid der steiermärkischen Behörde sehr wohl eine aufschiebende Wirkung.
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