Missstände in Jugendwohnheim: Leiterin war qualifiziert (sagt das Darabos-Büro)
Reaktion auf Kritik von Grünen-Chefin Regina Petrik
EISENSTADT/GOLS (uch). Die durch die Volksanwaltschaft öffentlich gewordenen Vorfälle in einem Jugendwohnheim im Bezirk Neusiedl am See führten zu einiger Kritik der Oppositionsparteien.
So warf Grünen-Chefin Regina Petrik den zuständigen Behörden vor, dass die Leitung des Jugendwohnheimes keine – vom Kinder- und Jugendhilfegesetz vorgeschriebene Qualifikation nachweisen konnte.
„Von der Fachaufsicht überprüft“
Eine Behauptung, die laut Büro des zuständigen Regierungsmitglieds Norbert Darabos falsch ist. „Grundsätzlich werden sämtliche erforderliche Unterlagen – wozu auch die Ausbildungsnachweise gehören – einer Person, die in einer Burgenländischen Einrichtung als pädagogische Leitung arbeiten möchte, vor Dienstantritt von der Fachaufsicht überprüft. Erst mit deren Zustimmung dürfen die jeweiligen Personen ihren Dienst antreten. Auch im Fall der gegenständliche Einrichtung wurde diese Prüfung durchgeführt“, so die Stellungnahme aus dem Darabos-Büro.
„Von Sachverständigen geprüftes Konzept“
Auch der Vorwurf, wonach kein sozialpädagogisches oder sonstiges inhaltliches Konzept vorlag, wird von den Experten der Sozialabteilung zurückgewiesen. „Selbstverständlich arbeiten alle stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen – so wie auch diese – nach einem, im Rahmen des Betriebsbewilligungsverfahrens von Sachverständigen, geprüften Konzept.“
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