Niederösterreich erlaubt Abschuss von Wölfen als "letztes Mittel"

Wolfsrudel im Waldviertel. Wenn der Abstand nicht gewahrt wird, kann Behörde Abschuss anordnen. | Foto: BMLV
  • Wolfsrudel im Waldviertel. Wenn der Abstand nicht gewahrt wird, kann Behörde Abschuss anordnen.
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Der Wolf ist seit einigen Jahren in Niederösterreichs Wäldern heimisch und besiedelt immer neue Gebiete. Dabei kommt er zusehends auch Wohngebieten nahe oder gerät in Konflikt mit Tierzüchtern. Die jüngsten Beispiele von Wolfssichtungen in Mauerbach bei Wien oder Risse von Schafsherden im Waldviertel sind nur einige Beispiele.

Aufgrund einer wachsenden Verunsicherung der Bevölkerung in den betroffenen Gebieten reagiert das Land Niederösterreich nun und ändert sein Jagdgesetz. In Paragraf 100a heißt es nun wörtlich: „Wenn es sich im Interesse der Gesundheit oder der Sicherheit des Menschen oder der öffentlichen Sicherheit ... als notwendig erweist ... hat die Bezirksverwaltungsbehörde dem Jagdausübungsberechtigten von Amts wegen folgende Aufträge zu erteilen: Vergrämung - oder als letztes Mittel - Abschuss."

Landesvize Pernkopf: „Menschenschutz geht vor Artenschutz"

Der zuständige Landesvize Stephan Pernkopf: „Es geht hier um den Schutz von Menschenleben. Und Menschenschutz geht vor Artenschutz. Das ist kein Freibrief zum Abschuss, aber wenn Gefahr im Verzug ist, hat die Bezirkshauptmannschaft nach Absprache mit Experten auch eine Entnahme als letztes Mittel anzuordnen."

Um sicherzugehen, dass die Regelung auch rechtskonform ist, haben die Verantwortlichen Experten selbst im Paragrafendschungel gewildert. Die Regelung ist 1:1 aus dem Deutschen Naturschutzgesetz übernommen, wo sie seit Jahren gilt. Und auch Rechtsexperte Walter Obwexer von der Uni Innsbruck bescheinigt, dass der geänderte Paragraph mit den Regelungen in der EU konform ist.

Am 20. September soll das Gesetz im Landtag verabschiedet werden. Pernkopf rechnet mit einer Zustimmung der SPÖ und der FPÖ. Danach will die Landesregierung den Bezirkshauptmannschaften einen Verhaltenskatalog übermitteln, der das Vorgehen genau regelt. Dieser Katalog wird sich sehr eng an den Richtlinien der Schweiz orientieren. Pernkopf: „Wir haben hier eng mit den Experten in der Schweiz zusammengearbeitet, die beste Erfahrungen gemacht haben. Laut den Kollegen in der Schweiz ist die Akzeptanz des Wolfes mit der Einführung klarer Regelwerke auch gestiegen."

Link: Zum Verhaltenskatalog hier klicken!

Konkret wird in dem Katalog jeder erdenkliche Zwischenfall mit Wölfen beschrieben und eine geeignete Maßnahme empfohlen. Wenn ein Wolf etwa in der Nähe einer Siedlung ein Nutztier ohne Herdenschutzmaßnahmen reißt, dann bedeutet das kein Problem. Hier wird lediglich die Information der Bevölkerung und weitere Überwachung empfohlen. Wenn ein Wolf sich aber Siedlungen oder Menschen nähert und sich trotz Vertreibungsversuchen auch nicht verscheuchen lässt, dann könnte die Behörde in Zukunft den Abschuss anordnen.

Gemeindebund: „Bürgermeister brauchen klare Regeln im Umgang mit Wolf."

Auch Gemeindebundpräsident Alfred Riedl begrüßt die Neuregelung: „Unsere Bürgermeister brauchen klare Verhaltensregeln, was sie tun müssen. Ich erinnere nur an den Hechtbiss im Pielachtal. Da wurde der Bürgermeister verurteilt, weil zu viele Hechte im Teich waren und er keine Entnahme angeordnet hat. Im Falle des Wolfes kann das ähnlich sein. Wenn ein Wolf im Ort auftaucht, müssen dann Wege gesperrt werden oder Warntafeln aufgestellt werden? Dafür braucht es klare Regeln und deshalb stehen wir voll hinter der Neuregelung."

Grüne: „Hetzjagd auf Bär, Wolf und Luchs beenden!"

Helga Krismer, Chefin der NÖ-Grünen übt Kritik am neuen Gesetz: „Durch dieses Gesetz lässt Pernkopf nun endgültig den Artenschutz in Niederösterreich zum Abschuss freigegeben und daher fordere ich ihn auf, von der Hetzjagd gegen Wolf, Bär und Luchs abzusehen und eine rasche Umsetzung von Managementplänen im Sinne des Artenschutzes für unser Bundesland“.

ÖVP: Regelung 1:1 gleich wie im grün-regierten Baden-Württemberg

Von Seiten der ÖVP versteht Landesgeschäftsführer Bernhard Ebner die Aufregung der Grünen nicht. Ebner: „Ich stelle mir die Frage, ob die Abgeordnete Krismer-Huber damit auch das grün-regierte deutsche Bundesland Baden-Württemberg kritisiert, denn dort gilt diese Regelung bereits. Auch für die Grünen dort ist offenbar klar, dass die Sicherheit der Menschen an 1. Stelle steht, aber leider denken anscheinend bei uns nicht alle so.“

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