Forststraßen nicht mehr bewilligungspflichtig

Auch hier könnte künftig ohne Bewilligung eine Forststraße entstehen. | Foto: Smileos/Fotolia
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OÖ. Ziel der Landesregierung bzw. des zuständigen Landesrates Manfred Haimbuchner sei es im Fall Naturschutz, „mehr Hausverstand“ zum Einsatz kommen zu lassen und nicht „alles auf Punkt und Beistrich“ zu reglementieren. Wichtig sei allerdings, so Gottfried Schindlbauer, Leiter der Abteilung Naturschutz beim Land OÖ, „dass es dabei nicht zu einer qualitativen Verschlechterung kommt“.

Forstraßen anlegen mit Hausverstand

Konkret betreffen die Neuerungen Wälder und Uferschutzregionen. Bei beiden will man sich in Zukunft mehr auf den angesprochenen „Hausverstand“ verlassen. So brauchen Nutzwaldbesitzer künftig keine Genehmigung mehr einholen um eine Forstraße anzulegen. Nurmehr in „besonders sensiblen Waldgebieten wie zum Beispiel Schluchtwäldern, Auwäldern und in Wäldern mit besonders landschaftsprägendem Charakter“ – ausgenommen sind auch Landschafts-, Europa- und Naturschutzgebiete. Rund 70 Prozent der Wälder sind laut Schindlbauer Nutzwälder. Nicht mehr nötig wird eine Genehmigung auch bei kleineren baulichen Veränderungen in Uferschutzbereichen von Seen und Fließgewässern sein. „Bisher brauchte man für jedes Bankerl eine Bewilligung“, kritisiert Schindlbauer die alte Regelung. Die beliebtesten Seen in OÖ würden ohnehin in Naturschutzgebieten liegen, wo weiterhin strenge Regeln gelten.

Mehr Rechte für NGOs

Der Natur zugute kommen soll eine Umsetzung bzw. Annäherung an die sogenannte „Aarhus Konvention“. So reicht die in OÖ eingerichtete Umweltanwaltschaft nach Ansicht der Europäischen Kommission nicht aus, den Anforderungen dieser Konvention zu genügen. Mit der aktuellen Novelle werden daher explizit Verfahrensbeteiligungen und Rechtsmittelbefugnisse für anerkannte Umweltorganisationen vorgesehen – mehr Rechte für NGOs (Non Governmental Organisations) in Umwelt-Verfahren also. „In Österreich sind wir die ersten, die das umsetzen“, so Haimbuchner.

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