Geld für „Krisenpflegemütter“ gestrichen
Seit Juli bekommen die sogenannten Krisenpflegemütter aufgrund eines Erlasses des Familienministeriums kein Kinderbetreuungsgeld mehr.
OÖ. 33 Krisenpflegemütter in Oberösterreich kümmern sich um Säuglinge und Kleinkindern in Krisenzeiten. Die Kinder werden aus unterschiedlichsten Gründen – meist aufgrund schwieriger Familiensituationen – für Tage, Wochen oder Monate aus ihren Familien genommen. So lange, bis geklärt ist, ob Kinder zurück zu den leiblichen Eltern können, ob sie zu Verwandten oder dauerhaft zu Pflegeeltern kommt, bleiben die Kinder bei den Krisenpflegemüttern. Bis Juli dieses Jahres bekamen Krisenpflegemütter für die Dauer, in der sie für ein Kind sorgen, Kinderbetreuungsgeld. Aufgrund eines Erlasses des Familienministeriums gibt es kein Kinderbetreuungsgeld mehr, weil es sich – so die Begründung – bei dieser Form der Betreuung um kein Dauerpflegeverhältnis handelt.
Geld wird eingeklagt
Die oö. Krisenpflegemütter wollen diese Begründung nicht akzeptieren und klagen das Geld jetzt je nach Anlassfall ein. „Wir bekommen das Betreuungsgeld ohnehin nur für die Zeit, in der wir ein Kind bei uns aufnehmen. Bei mir sind das 33 Euro pro Tag. Das ist doch nicht zu viel dafür, dass ich rund um die Uhr für die Kleinen da bin“, sagt eine Krisenpflegemutter.
Forderung an Familienministerin
Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer will sich nun „vehement“ für die sozialrechtliche Absicherung der Krisenpflegemütter einsetzen. „Gleichzeitig fordere ich Familienministerin Juliane Bogner-Strauß auf, diesen Erlass umgehend zurückzunehmen und den Pflegemüttern das Kinderbetreuungsgeld wieder auszubezahlen“, so Gerstorfer.
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