Tierschützerin ließ Hauskatze als "Streunerin" kastrieren - Familie entsetzt.

Haus- und Hofkatze Lucy wurde als "Streunerkatze" kastriert, für die Besitzer ein Schock und indiskutabel
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  • hochgeladen von Michael Strini

BEZIRK (ms). Nachdem die trächtige Hauskatze verschwunden war und nach ihrem Auftauchen zwar keine Junge hatte, dafür aber eine große Narbe am Bauch, schrillte bei einer Familie in einem kleinen etwa 20 Einwohner-Örtchen im Bezirk Oberwart die Alarmglocken.
"Die Nachbarin, eine selbsternannte Tierschützerin, hat sie kastrieren lassen und das unter Vorspiegelung falscher Tatsachen. Meine Schwester hat den Tierarzt auch zur Rede gestellt, der sich wiederum falsch informiert fühlte. Das grenzt an Betrug, was die Frau da abgezogen hat. Zuerst hat sie uns auch noch angelogen, dass die Katze bei ihr ausgeschüttet hätte und die kleinen beim Tierarzt wären. Sie mischt sich ständig in Sachen ein, die sie eigentlich nichts angehen", fasst der Onkel des Katzenbesitzers zusammen.
Katze Lucy gehörte seinem Neffen, der sich schon so auf die Katzenbabys freute, wie alle Familienmitglieder bestätigten. "Er war völlig fertig, am Boden zerstört und konnte es nicht begreifen, was da geschehen war", schildert die Mutter.

Mutter: "Sie hat Tierarzt belogen"

"Sie hat die Katze vermutlich aus dem Garten meines Vaters, der eine Landwirtschaft besitzt, geholt und ist mit ihr zum Tierarzt gefahren. Dort hat sie die Katze als Streunerkatze ausgegeben, obwohl sie wusste, dass wir die Jungkatzen haben wollten bzw. einige bereits für neue Besitzer bestimmt waren. Das habe ich ihr sogar noch ein paar Sie hat den Tierarzt quasi belogen", so die Mutter des Katzenbesitzers.
"Dieser hätte zwar annehmen können, dass es keine Streunerkatze ist, weil sie zahm und zutraulich ist - eine Schmusekatze eben. Aber wissen konnte er es natürlich nicht", ergänzt der Onkel.

Kastration vorgeschrieben

"Dass Streunerkatzen zu kastrieren sind, haben wir gewusst. Da es sich bei Lucy aber um eine landwirtschaftliche Katze handelt, stellt sie eine Ausnahme dar. Da wir die Babys wollten und vielleicht auch in Zukunft weitere Würfe ins Auge fassten, kam für uns eine Kastration nicht infrage. Dass wir für die Vermehrung von Katzen, sie registrieren hätten müssen und anmelden, haben wir dann erst beim Amtstierarzt erfahren. Das wussten wir nicht. Das können wir bei unserer zweiten Katze nachholen", so der Onkel des Jungbesitzers.
"Die Vorgehensweise der Nachbarin, die solche Aktionen schon mehrmals gesetzt hat, nämlich Hauskatzen als "Streunerkatzen" kastrieren zu lassen, ist aber inakzeptabel. Darum haben wir sie auch bei der Polizei wegen Sachbeschädigung angezeigt. Leider werden Tiere noch immer rechtlich als Sachen gesehen, auch wenn Lucy für uns ein Familienmitglied darstellt, das misshandelt wurde", ergänzt die Mutter.
Lucy sei tierärztlich gut versorgt, verfüge über alle notwendigen Dokumente und wurde vom betreuenden Tierarzt auch untersucht, so die Mutter des jungen Besitzers. "Er bestätigte, dass sie kurz vorm gebären stand".

"Angebliche Streunerkatze"

Der Tierarzt, der die Kastration durchführte, meinte zur Sachlage: "Ich kenn die Frau schon seit Jahren als aktive "Katzentante", die sich um wilde Katzen kümmert, sie füttert und auch immer wieder Streuner zum Kastrieren bringt. Sie hat mir in diesem Fall ebenfalls gesagt, es handle sich um eine Streunerkatze. Hätte ich gewusst, dass sie jemandem gehört, hätte ich das nie gemacht. Sie hat nach dem Eingriff die Katze wieder mitgenommen."
Er verweist auf die vom Land ins Leben gerufene Kastrationsaktion für Streunerkatzen: "Jede freilaufende Katze gehört kastriert, um eine ungewollte Vermehrung zu verhindern. Das gilt auch für trächtige Katzen. Ausnahme ist eine Katze auf einem Bauernhof, ob das hier der Fall ist, müssen Juristen klären. Ich bedauere die Situation natürlich - besonders für den Buben - doch, wie hätte ich das wissen sollen!"

Frau wollte etwas Gutes tun

Die Tierschützerin selbst bestätigt den Vorfall: "Ich kümmere mich seit vielen Jahren um Streunerkatzen und das stets aus der eigenen Tasche. Ich wollte auch in dem Fall nur etwas Gutes tun. Mir hat die herumlaufende Katze erbarmt. Ich habe nicht gewusst, dass die Katzenbabys gewollt waren und sie hatte auch keine Marke oder Namensschild. Freilaufende Katzen gehören kastriert oder gechippt, wenn sie Züchterkatzen sind. Das steht so im Gesetz, beides war nicht der Fall. Wenn die Familie Katzen züchten will und damit Geld machen, haben sie dies auch anzumelden. Mir ging es darum, eine weitere Vermehrung von Streunerkatzen zu verhindern. Letztendlich ist der Grund, dass die Katze überhaupt trächtig wurde, dass auch andere Leute sich nicht ans Gesetz halten. In dem Fall war es der nicht kastrierte Nachbarskater. Ich habe eben ein Herz für Tiere und die Katze tat mir leid. Viele sagen mir, ich sollte mehr auf Menschen schauen, aber bei mir stehen Tiere eben an erster Stelle."

Tierschutz schwierig

Tierarzt Thomas Neudecker, Tierärztekammer Burgenland-Präsident, meinte: "Tierärzte sind angehalten Streunerkatzen zu kastrieren. Mein Kollege hat sich drauf verlassen, dass die Angaben der Frau so stimmen. Ihre Vorgehensweise ist ein Wahnsinn gewesen. Es geht natürlich darum, die zunehmende Population an Streunerkatzen einzudämmen. Dafür unterstützt das Land auch seit vier Jahren die Kastration dieser finanziell. Es geht dabei um Streunerkatzen, handzahme Katzen fallen nicht drunter. Das hätte die Frau aber wissen müssen, dass Lucy keine Streunerkatze ist. Nach der Behandlung sind diese dann zwingend zu markieren!"
Alice Pichler, Obfrau von "Wir fürs Tier Oberwart": "Tierschutz ist schwierig und aktive werden immer mehr angefeindet. Ich kenne den Fall zwar nur bruchstückhaft, aber die Frau selbst als eine sehr engagierte Tierschützerin, die sich um Streunerkatzen kümmert. Wir selbst bringen jedes Jahr Hunderte Streunerkatzen zum Tierarzt und lassen sie kastrieren. Das Gesetz schreibt das genau vor, dass alle freilaufenden Katzen zu kastrieren sind, außer sie leben auf einem Bauernhof, wo auch andere Nutztiere noch da sind."
Sie bietet Anrainern auch Unterstützung an: "Wenn Leute, scheinbar herrenlose Katzen herumlaufen sehen, und sich nicht trauen, im Alleingang etwas zu unternehmen, können sich diese gerne auch an Tierschutzvereine und -organisationen wenden. Auch Katzenbesitzer sollten sich ihrer Pflichten bewusst sein, denn die Problematik wird immer größer."

Gesetz und Kastrationsaktion

In Anlage 1, Punkt 2 (10) zum Tierhaltungsverordnung ist festgelegt: Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben.

Gutscheinaktion
Im Burgenland läuft seit vier Jahren eine Kastrationsgutscheinaktion für Streunerkatzen des Landes Burgenland. Die Kosten dafür - in Summe 45.000 Euro - teilen sich zu einem Drittel Land, Gemeinden und Tierärzteschaft über einen vergünstigten Tarif.
Die Gutscheine kann man in den Gemeinden abholen und dann beim Tierarzt abgeben. Dieser stempelt den Gutschein ab und schickt die gesammelten ans Land, die dann ihren Beitrag beisteuern. Diesen teilt sie dann an die Gemeinden auf, die ihren Drittelbeitrag zahlen. Nicht alle Gemeinden machen bei dieser Aktion allerdings mit.

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