Neuregelung der Toleranzfristen beim §57a-Pickerl
Mit 20. Mai 2018 treten neue Toleranzfristen für Lastkraftwagen, Rettungsfahrzeuge und Taxis in Kraft.
BURGENLAND. Für Lkw, Rettungsfahrzeuge und Taxis beginnt der Toleranzzeitraum dann drei Monate vor dem Prüfmonat, es gibt aber keine Überziehungsfrist.
Neuerungen beim Pkw
Für "normale" Pkw, Motorräder, Quads, Mopedautos, historische Fahrzeuge, Anhänger bis 3,5 Tonnen und Traktoren bis 40 km/h liegt der Toleranzzeitraum wie bisher bei einem Monat vor und vier Monaten nach dem Prüfmonat.
Neu für alle ist, dass das Fahrzeug bei Feststellung eines schweren Mangels nur mehr zwei Monate ab Überprüfung genutzt werden darf. Bei Gefahr in Verzug kann die Zulassung durch die Behörde umgehend aufgehoben werden.
Link: Toleranzfrist beim §57a Pickerl gilt nicht in allen Ländern
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