Unternehmensberater mit zusätzlichen Vertretungsrechten ausgestattet
Die Gewerbeordnungsnovelle bringt eine Erweiterung der Vertretungsbefugnisse für heimische Unternehmensberatungen.
BURGENLAND. „Die jüngst beschlossene Novelle der Gewerbeordnung bringt die dringend erforderliche Klarstellung und Erweiterung der Vertretungsbefugnisse für Unternehmensberater“, freut sich Wilfried Drexler, Obmann der Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT im Burgenland.
Zusätzliche Rechte
In Zukunft steht Unternehmensberatern das Recht der berufsmäßigen Parteienvertretung gegenüber Dritten (z.B. Kunden und Lieferanten) sowie gegenüber Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts zu. Ebenso dürfen die Unternehmensberatungen fortan schon bei der Unternehmensgründung, Unternehmensschließung und Betriebsübergabe beratend zur Seite stehen. Auch die Sanierungs- und Insolvenzberatung wird explizit hervorgehoben.
„Das ist ein bedeutender Erfolg für unseren Berufsstand, der in den vergangenen Jahren mit überdurchschnittlichen Wachstumszahlen im Burgenland aufzeigen konnte. Die Mitglieder der Berufsgruppe Unternehmensberatung in Burgenland und in ganz Österreich können ab sofort freier und dynamischer für den Wirtschaftsstandort arbeiten“, fasst Drexler zusammen.
Daten & Fakten
Die Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT im Burgenland
Mit ihren über 1.500 Mitgliedern gehört die Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie zu den größten und dynamischsten Fachgruppen der Wirtschaftskammer Burgenland. Sie nimmt die Interessen der Unternehmerinnen und Unternehmer aus den Bereichen Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie wahr. Ziel ist es, berufsrelevante Rahmenbedingungen zu optimieren und dem Markt die Leistungen der Berufsgruppen zu kommunizieren. Mitglieder können umfangreiche Beratungs- und Serviceleistungen in Anspruch nehmen. Weitere Informationen auf http://wko.at/bgld/ubit.
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