BH erlässt Waldbrandverordung
Im und in der Nähe eines Waldes ist offenes Feuer verboten. Aber auch die anstehenden Herz-Jesu-Feuer bergen einiges an Gefahrenpotential
OSTTIROL. Viel Sonnenschein, kaum Niederschlag - In den Waldbeständen des Bezirkes Lienz ist aufgrund der geringen Niederschläge der vergangenen Monate und der nun lang anhaltenden hohen Lufttemperaturen sehr starke Austrocknung, insbesondere der Streuauflagen der Waldböden, eingetreten.
Aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr hat die Bezirkshauptmannschaft Lienz eine Verordnung zum Schutz des Waldes erlassen:
"In den Waldgebieten des Bezirkes Lienz sowie in deren Gefährdungsbereichen sind jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten.
Ausgenommen von diesem Verbot ist das Verbrennen von Rinde und Ästen zum Zwecke der Borkenkäferbekämpfung durch den Waldeigentümer als bekämpfungstechnische Maßnahme im Sinne der Forstschutzverordnung sowie hygienische Maßnahmen. Rechtzeitig vor Durchführung solcher Maßnahmen hat der Waldeigentümer das zuständige Gemeindeamt, die Feuerwehr sowie die Landeswarnzentrale zu verständigen."
Übertretungen dieser Verordnungen können mit einer Geldstrafe von bis zu 7.270 Euro bestraft werden. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodenvegetation oder die lokalen Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Herz-Jesu-Feuer verboten?
Laut Bezirkshautfrau Olga Reisner betrifft diese Verordnung nicht die bevorstehenden Herz-Jesu-Feuer. Sie rät aber zu besonderer Vorsicht. "Die Verordnung betrifft das Waldgebiet. Doch auch bei Bränden über der Waldgrenze kann man zur Verantwortung gezogen werden. Am besten wäre es, die jeweiligen Vorhaben mit dem örtlichen Feuerwehrkommandanten bzw. dem Waldaufseher zu besprechen um eine Entscheidung zu treffen", so Reisner.
Sie rät größtmögliche Vorsicht und Voraussicht walten zu lassen um ein Feuer auf dem Berg zu vermeiden.
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