Neue Regeln für das "Pickerl"

Mit 20. Mai ändern sich einige Fristen bei der sogenannten "Pickerl-Überprüfung". | Foto: Fotolia
  • Mit 20. Mai ändern sich einige Fristen bei der sogenannten "Pickerl-Überprüfung".
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OSTTIROL (ebn). Seit 20. Mai gelten in Österreich andere Regeln wenn es um die Begutachtung nach Paragraf 57a, umgangssprachlich das "Pickerl", geht.
Am stärksten von den Änderungen betroffen sind alle LKW's, Rettungsfahrzeuge, Busse und Traktoren mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h. Für diese Fahrzeuge kann die "Pickerlüberprüfung" dann bis zu drei Monate vor dem Ablaufdatum erfolgen – es gibt allerdings keine Überziehungsfrist "nach hinten" mehr.
Für Besitzer von "normalen" Autos oder Motorräder gilt weiterhin die Regel der viermonatigen Überziehung.

Die "Mängel"

Die Änderungen wenn es um "schwere Mängel" bzw. "Gefahr im Verzug" geht betreffen allerdings alle Fahrzeughalter. Werden im Rahmen der Begutachtung „Gefahr im Verzug“ Mängel festgestellt, war eine Weiterbenutzung des Fahrzeuges bislang schon nicht gestattet. Seit dem 20. Mai 2018 müssen Informationen über Fahrzeuge mit solchen Mängeln automatisiert an die zuständige Behörde weitergeleitet werden.
Diese sendet an den Fahrzeughalter eine Verständigung über eine „Aussetzung der Zulassung“ des betroffenen Fahrzeuges. Die Kennzeichen müssen dann abgegeben werden.
Bei einer „Aussetzung der Zulassung“ entstehen keine Kosten für Ab- und Anmeldung. Die Kennzeichen des Fahrzeuges werden nach erfolgter Reparatur wieder ausgehändigt.
Bei „schweren Mängeln“, war eine Weiterbenutzung des Fahrzeuges nur bis zur nächsten geeigneten Werkstatt gestattet. Dieser dehnbare Begriff wurde jetzt konkretisiert. Steht ein solcher Mangel im Prüfbericht, darf das Fahrzeug noch längstens zwei Monate weitergenutzt werden.

Die Plaketenfarbe

Derzeit unterscheiden sich Fahrzeuge aus den Zeiten vor- und nach- der Einführung des Katalysators durch grüne und weiße Begutachtungsplaketten. Da die Einführung dieser Farben auf dem „Smog-Gesetz“ basierte und dieses Gesetz nicht mehr in Kraft ist, werden auch die grünen Plaketten abgeschafft. Diese Umstellung erfolgt fließend – das bedeutet, dass die noch vorhandenen grünen Plaketten aufgebraucht werden. Danach erhalten alle Fahrzeuge (außer historische) eine weiße Plakette. Historische Fahrzeuge erhalten eine rote Begutachtungsplakette.

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