Geld für Ambulatorium Waldhausen da!
Stellungnahmen für Ambulatorium abgegeben. Ambulatorium erspart Land und Sozialhilfeverband jährlich 380.00 Euro
WALDHAUSEN. 2.526 Unterschriften für ein Ambulatorium Waldhausen, Einzeltherapien für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen, wurden von der SPÖ Waldhausen und Gloxwald, Roman Wurzer und Harald Spiegl, gemeinsam mit der Kandidatin zur Nationalratswahl Sabine Schatz an Landesrätin Birgit Gerstorfer übergeben.
Die Stellungnahmen für ein Ambulatorium Waldhausen wurden von der Wirtschaftskammer, vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger, Ärztekammer und Pensionsversicherungsanstalt abgegeben. Die OÖ Gebietskrankenkasse sprach sich bereits am 6. Juli 2017 in ihrer Stellungnahme für das Ambulatoriums-Projekt Waldhausen aus. „Einem Ambulatorium Waldhausen steht nichts mehr im Weg!“, sind sich Gerstorfer und Schatz daher einig .
Gerstorfer geht näher auf die Finanzierung ein: „Ich habe zugesagt, die notwendigen Mittel für die Adaptierungsarbeiten beim Förderzentrum zur Verfügung zu stellen. Da reden wir in etwa über 250.000 Euro. Das investierte Geld wird über die Zuzahlungen, die in einem Ambulatorium durch die Gebietskrankenkasse getätigt werden, um ein Vielfaches das Sozialressort entlasten. Das Sozialressort, das jetzt gemeinsam mit dem Sozialhilfeverband Perg für die Behandlungskosten aufkommt, wird sich dadurch jährlich rund 380.000 Euro ersparen. Die Gesundheitsabteilung zahlt jetzt nichts dazu und wird auch in Zukunft keinen Beitrag leisten. Deswegen kann einer Anerkennung eigentlich nichts mehr im Weg stehen“, zeigt sich Gerstorfer optimistisch.
Maria Klammer, Elternverein Förderzentrum: „Im August 2016 wurde erstmals um ein Ambulatorium Waldhausen angesucht. Vorgespräche gab es schon länger. Sozialversicherungen, Ärztekammer und Pensionsversicherungsanstalt wissen um die Vorteile eines Ambulatoriums. Je früher die Therapien bei Kleinkinder einsetzen, umso erfolgreicher sind diese.“
Weitere gesetzliche Auflagen
Im Auftrag von Landesrätin Christine Haberlander, VP, informiert Matthias Stöger: "Nach Vorlage sämtlicher Stellungnahmen der Sozialversicherungsträger ist ein Gutachten der Gesundheit Österreich GesmbH oder eines vergleichbaren Planungsinstituts sowie eine Stellungnahme des Oö. Gesundheitsfonds zum Vorliegen des Bedarfs einzuholen. Ist die Bedarfsfrage positiv zu beurteilen, wird eine mündliche Errichtungsbewilligungs-Verhandlung durchgeführt." Danach braucht es ein Betriebsbewilligungsverfahren.
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